Ingenieurwesen
Stundensatz für freiberufliche Ingenieure berechnen
Konstruktion, Projektleitung, Berechnung, Bauüberwachung: Ingenieurleistungen werden oft nach Aufwand vergeben, kalkuliert wird aber selten über die eigene Kapazität.
Marktdurchschnitt 2026
95,96 €/h
Fachgebiet Ingenieurwesen, Gesamtdurchschnitt 101,70 €. Externe Daten, siehe Quelle unten.
Deine Angaben
Dein kalkulatorischer Stundensatz
Realistisch89,43 €/h
Tagessatz bei 8,0 h715,44 €
Bei 205 Arbeitstagen und 75 % abrechenbarem Anteil bleiben dir 1.230 h im Jahr. Um damit 110.000 € Umsatz zu erreichen, brauchst du rund 89,43 € pro abgerechneter Stunde.
- Abrechenbare Stunden pro Jahr
- 1.230 h
- Umsatzziel pro Monat
- 9.167 €
- Umsatzziel pro Jahr
- 110.000 €
- Abrechenbare Projekttage
- 154 Tage
103 h pro Monat
netto, ohne Umsatzsteuer
von 205 Tage verfügbaren
410 h im Jahr rechnest du nicht ab
Akquise, Angebote, Buchhaltung, Tooling, Weiterbildung: Diese Zeit ist real, steht aber auf keiner Rechnung. Sie ist bereits in deinem Stundensatz eingepreist – das ist der Grund, warum er über deinem gefühlten Wunschverdienst liegt.
Von der Zeit zu den abrechenbaren Stunden
- Verfügbare Arbeitstage
- 205 Tage
- Stunden pro Arbeitstag
- 8,0 h
- Arbeitsstunden im Jahr
- 1.640 h
- Abrechenbarer Anteil
- 75 %
- Abrechenbare Stunden
- 1.230 h
Vom Umsatzziel zum Stundensatz
- Benötigter Jahresumsatz
- 110.000 €
- Abrechenbare Stunden
- 1.230 h
- Kalkulatorischer Stundensatz
- 89,43 €/h
Der Satz ist eine Untergrenze für die Kalkulation, kein Preisschild. Was du am Markt durchsetzt, ist eine zweite Frage.
Welche Auslastung brauchst du bei einem anderen Satz?
Dasselbe Umsatzziel, andere Preise. Die nötige Auslastung bezieht sich auf deine verfügbaren Arbeitsstunden.
70 € pro Stunde
- Nötige Stunden
- 1.571 h
- Nötige Auslastung
- 96 %
- Projekttage
- 196 Tage
80 € pro Stunde
- Nötige Stunden
- 1.375 h
- Nötige Auslastung
- 84 %
- Projekttage
- 172 Tage
90 € pro Stunde
- Nötige Stunden
- 1.222 h
- Nötige Auslastung
- 75 %
- Projekttage
- 153 Tage
100 € pro Stunde
- Nötige Stunden
- 1.100 h
- Nötige Auslastung
- 67 %
- Projekttage
- 138 Tage
110 € pro Stunde
- Nötige Stunden
- 1.000 h
- Nötige Auslastung
- 61 %
- Projekttage
- 125 Tage
Ein um 10 € niedrigerer Satz klingt harmlos. Schau in der Spalte „Nötige Auslastung“, was er verlangt.
Damit weiterrechnen
Deine Werte werden in den nächsten Rechner übernommen – du kannst sie dort jederzeit ändern.
- Rechner öffnen
Tagessatz aus 89,43 € ableiten
Mit anderer Stundenzahl pro Tag durchrechnen.
- Rechner öffnen
Jahresumsatz mit diesem Satz
Was bei unterschiedlicher Auslastung tatsächlich zusammenkommt.
- Rechner öffnen
Festpreis auf Basis von 89,43 €
Angebot kalkulieren oder ein vorliegendes prüfen.
- Rechner öffnen
Ein Projekt mit diesem Satz prüfen
Zwei Angebote nach Ertrag pro eingesetzter Stunde vergleichen.
Wie wird das berechnet?
Der Rechner dreht die übliche Frage um: Statt zu fragen, was ein Kunde zahlen will, rechnet er vom Ziel zurück. Aus deiner Kapazität ergeben sich die Stunden, die du überhaupt abrechnen kannst. Das Umsatzziel geteilt durch diese Stunden ist der Satz, den du brauchst.
Formeln
- Abrechenbare Stunden
- Arbeitstage × Stunden pro Tag × abrechenbarer Anteil
- Stundensatz
- benötigter Jahresumsatz ÷ abrechenbare Stunden
- Tagessatz
- Stundensatz × Stunden pro Arbeitstag
- Nötige Auslastung bei alternativem Satz
- (Jahresumsatz ÷ alternativer Satz) ÷ verfügbare Arbeitsstunden
- Umsatzziel aus dem Wunsch-Netto
- Gesucht ist der Umsatz U, für den gilt: U − Betriebskosten − Steuer(U) − Versicherungen − Vorsorge − Rücklage = Wunsch-Netto
Im detaillierten Modus: (Arbeitstage − Urlaub − Krankheit − Weiterbildung) × Stunden pro Tag × (1 − Akquise − Verwaltung).
Weil der Einkommensteuertarif progressiv ist, lässt sich U nicht direkt auflösen. Der Rechner nähert sich per Intervallschachtelung auf volle Euro an.
Deine Annahmen
- 205 Tage verfügbare Arbeitstage zu 8,0 h
- 75 % der Arbeitszeit sind abrechenbar
- Alle Beträge verstehen sich netto, also ohne Umsatzsteuer
Rundung
- Alle Geldbeträge werden intern in ganzen Cent geführt, es gibt keine Rundungsdrift über viele Positionen.
- Der angezeigte Stundensatz ist auf volle Euro bzw. Cent gerundet; gerechnet wird mit dem ungerundeten Wert.
- Das zu versteuernde Einkommen wird nach § 32a Abs. 1 EStG auf volle Euro abgerundet, der Steuerbetrag ebenfalls.
Was dieser Rechner nicht abbildet
- Der Rechner bildet keine Umsatzsteuer ab – sie ist für deine Kalkulation ein durchlaufender Posten.
- Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gibst du selbst ein. Sie hängen von deinem Versicherungsstatus ab und werden hier nicht geschätzt.
- Kinderfreibeträge, Verlustvorträge, außergewöhnliche Belastungen und weitere Sonderausgaben bleiben unberücksichtigt.
Quellen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif (Fassung ab VZ 2026)Geprüft am 17.9.2026 · Tarifformeln, Zonengrenzen und Rundungsregel im Wortlaut.
- § 3 SolzG 1995 – Bemessungsgrundlage und FreigrenzeGeprüft am 17.9.2026 · Freigrenze 20.350 € bzw. 40.700 € bei Zusammenveranlagung.
- § 4 SolzG 1995 – Zuschlagsatz und MilderungszoneGeprüft am 17.9.2026 · 5,5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 11,9 % des Unterschiedsbetrags zur Freigrenze.
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und SteuermessbetragGeprüft am 17.9.2026 · Freibetrag 24.500 € für natürliche Personen, Messzahl 3,5 %, Abrundung auf volle 100 €.
- § 35 EStG – Steuerermäßigung bei Einkünften aus GewerbebetriebGeprüft am 17.9.2026 · Ermäßigung um das Vierfache des Messbetrags, begrenzt auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer.
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen)Geprüft am 17.9.2026 · Altersvorsorge bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung; sonstige Vorsorgeaufwendungen 2.800 € bzw. 1.900 €.
- § 10c EStG – Sonderausgaben-PauschbetragGeprüft am 17.9.2026 · 36 € je Person.
Dein kalkulatorischer Stundensatz
89,43 €/h
Was der Durchschnitt aussagt und was nicht
95,96 € ist der Wert, den die Freelancer-Studie 2026 für das Fachgebiet Ingenieurwesen ausweist. Er beschreibt, was andere abrechnen, über alle Erfahrungsstufen, Regionen und Auftragsarten hinweg.
Was er nicht beschreibt, ist deine Kalkulation. In den Durchschnitt gehen Menschen mit ganz anderen Kosten, anderer Auslastung und anderer Absicherung ein. Zwei Freelancer mit demselben Stundensatz können am Jahresende 20.000 € auseinanderliegen, allein weil einer 80 und der andere 55 Prozent seiner Zeit abrechnet.
Sinnvoll ist der Durchschnitt als Gegenprobe: Liegt dein kalkulatorischer Satz weit darüber, brauchst du eine Positionierung, die den Abstand trägt. Liegt er weit darunter, arbeitest du entweder sehr schlank oder du hast etwas vergessen.
Die Annahmen dieser Seite
Der Rechner oben startet nicht mit allgemeinen Standardwerten, sondern mit Annahmen, die zu diesem Beruf passen. Sie sind eine begründete Einschätzung, keine Messung, und jeder Wert lässt sich überschreiben.
- 75 Prozent abrechenbar: Abstimmung, Dokumentation und Nachträge sind selten vollständig vergütet.
- 900 € Betriebskosten: CAD- und Berechnungssoftware, Versicherungen einschließlich Berufshaftpflicht, Fahrzeug.
Die Berufshaftpflicht ist in vielen Ingenieurleistungen keine Option, sondern Voraussetzung für den Auftrag. Sie gehört in die Betriebskosten, bevor der Stundensatz steht.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist der durchschnittliche Stundensatz im Ingenieurwesen?
- Die Freelancer-Studie 2026 von freelance.de weist 95,96 € aus, also etwas unter dem Gesamtdurchschnitt von 101,70 €. Regionale Unterschiede und die Frage, ob Reisezeiten vergütet werden, wirken hier stärker als in anderen Fachgebieten.
- Zählen Reisezeiten als abrechenbare Zeit?
- Nur wenn es im Vertrag steht. Ist die Reisezeit nicht vergütet, gehört sie in die Auslastung: Sie senkt den abrechenbaren Anteil und erhöht damit den nötigen Stundensatz.
- Was ist mit der HOAI?
- Die Honorartafeln der HOAI sind seit 2021 unverbindlich. Sie taugen weiter als Orientierung für den Umfang einer Leistung, aber nicht mehr als Preisvorgabe. Kalkuliert wird über die eigene Kapazität.
- Freiberuflich oder gewerblich?
- Ingenieurtätigkeit ist ein Katalogberuf nach § 18 EStG und damit grundsätzlich freiberuflich. Kommen Handel, Montage oder Vermittlung dazu, kann daraus eine gewerbliche Tätigkeit werden, mit Gewerbesteuer als Folge.
Quelle der Marktzahlen
freelance.de: Freelancer-Studie 2026, Auswertung der Stundensätze. Befragung von rund 3.300 Freelancern, Gesamtdurchschnitt 101,70 € pro Stunde. Abgerufen am 18.09.2026. Diese Seite erhebt keine eigenen Marktdaten; sie gibt die veröffentlichten Werte wieder und rechnet nichts daraus ab.
Tim Rutte, Betreiber und Autor. Über diese Seite
Zuletzt geprüft am 18.09.2026.