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Berechnungsgrundlagen

Jede Zahl mit Fundstelle, Steuerjahr und Prüfdatum.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Werte werden auf dieser Seite nicht geschätzt. Jeder Parameter stammt aus einer Primärquelle – Gesetzestext, Verordnung oder amtlicher Bekanntmachung – und ist hier mit Fundstelle nachvollziehbar.

Wie wir arbeiten

Ein Wert kommt erst dann in einen Rechner, wenn er gegen eine Primärquelle geprüft ist. Werte aus Ratgeberartikeln, anderen Rechnerseiten oder Zusammenfassungen werden nicht übernommen. Lässt sich ein Parameter nicht zuverlässig belegen, wird die Stelle offengelegt und der Rechner bildet sie nicht ab – statt sie plausibel aussehen zu lassen.

Aus demselben Grund wird nur das Steuerjahr 2026 ausgeliefert. Die Datenstruktur ist mehrjahresfähig aufgebaut; weitere Jahre kommen dazu, sobald alle ihre Parameter geprüft sind.

Rundung

  • Alle Geldbeträge werden intern in ganzen Cent geführt, nicht als Gleitkommazahlen.
  • Das zu versteuernde Einkommen wird nach § 32a Abs. 1 Satz 5 EStG auf volle Euro abgerundet.
  • Der Steuerbetrag wird nach § 32a Abs. 1 Satz 6 EStG auf den nächsten vollen Euro abgerundet.
  • Der Gewerbeertrag wird nach § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG auf volle 100 Euro abgerundet.
  • Beim Solidaritätszuschlag bleiben Bruchteile eines Cents außer Ansatz (§ 4 Satz 3 SolzG 1995).

Was diese Seite nicht ist

Alle Rechner liefern Modellrechnungen auf Basis der Werte, die du einträgst. Sie ersetzen weder einen Steuerbescheid noch eine steuerliche, rechtliche oder versicherungsrechtliche Beratung. Insbesondere bleiben persönliche Verhältnisse wie Kinderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen, Verlustvorträge und weitere Sonderausgaben unberücksichtigt. Jeder Rechner weist unter „Wie wird das berechnet?“ aus, was er konkret nicht abbildet.

Fehler gefunden?

Wenn dir ein Wert oder eine Formel falsch erscheint, ist das ein wertvoller Hinweis. Die Rechenlogik ist mit Unit-Tests gegen die Gesetzesformeln abgesichert – Fehler sind trotzdem möglich, und ein Hinweis mit Fundstelle hilft mehr als jede Vermutung.

Verwendete Werte im Steuerjahr 2026

ParameterWertFundstelle
Grundfreibetrag12.348 €§ 32a Abs. 1 EStG
Beginn des Spitzensteuersatzes von 42 %69.879 €§ 32a Abs. 1 EStG
Beginn des Steuersatzes von 45 %277.826 €§ 32a Abs. 1 EStG
Solidaritätszuschlag5,5 %§ 4 SolzG 1995
Freigrenze Solidaritätszuschlag20.350 € / 40.700 €§ 3 Abs. 3 SolzG 1995
Obergrenze in der Milderungszone11,9 %§ 4 Satz 2 SolzG 1995
Gewerbesteuer-Freibetrag für natürliche Personen24.500 €§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG
Gewerbesteuer-Messzahl3,5 %§ 11 Abs. 2 GewStG
Anrechnung der Gewerbesteuer4-faches des Messbetrags§ 35 Abs. 1 EStG
Körperschaftsteuersatz15 %§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KStG
Abgeltungsteuersatz25 %§ 32d Abs. 1 EStG
Sparer-Pauschbetrag1.000 €§ 20 Abs. 9 EStG
Umsatzsteuer-Regelsatz19 %§ 12 Abs. 1 UStG
Ermäßigter Umsatzsteuersatz7 %§ 12 Abs. 2 UStG
Kleinunternehmergrenzen25.000 € / 100.000 €§ 19 Abs. 1 UStG
Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen30.826 €§ 10 Abs. 3 EStG
Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen2.800 €§ 10 Abs. 4 EStG
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €§ 9a EStG
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 €§ 10c EStG
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung69.750 €SVBezGrV 2026
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung101.400 €SVBezGrV 2026
Bezugsgröße47.460 €SVBezGrV 2026
Beitragssatz Rentenversicherung18,6 %RVBeitrSBek 2026
Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung14,6 %§ 241 SGB V
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 %Bekanntmachung nach § 242a Abs. 2 SGB V
Beitragssatz Pflegeversicherung3,6 %§ 55 SGB XI

Quellen

Alle Fundstellen mit Prüfdatum. Geprüft wird gegen den Gesetzestext beziehungsweise die amtliche Bekanntmachung, nicht gegen Sekundärliteratur.