Grundlagen
Stundensatzrechner für Freelancer
Der Stundensatz ist die wichtigste Zahl deiner Selbstständigkeit – und die am häufigsten zu niedrig angesetzte. Dieser Rechner geht vom Ziel aus: Wie viel musst du pro abgerechneter Stunde verlangen, damit am Jahresende aufgeht, was aufgehen soll?
Deine Angaben
Dein kalkulatorischer Stundensatz
Realistisch69 €/h
Tagessatz bei 8,0 h552 €
Bei 200 Arbeitstagen und 80 % abrechenbarem Anteil bleiben dir 1.280 h im Jahr. Um damit 88.320 € Umsatz zu erreichen, brauchst du rund 69 € pro abgerechneter Stunde.
- Abrechenbare Stunden pro Jahr
- 1.280 h
- Umsatzziel pro Monat
- 7.360 €
- Umsatzziel pro Jahr
- 88.320 €
- Abrechenbare Projekttage
- 160 Tage
107 h pro Monat
netto, ohne Umsatzsteuer
von 200 Tage verfügbaren
320 h im Jahr rechnest du nicht ab
Akquise, Angebote, Buchhaltung, Tooling, Weiterbildung: Diese Zeit ist real, steht aber auf keiner Rechnung. Sie ist bereits in deinem Stundensatz eingepreist – das ist der Grund, warum er über deinem gefühlten Wunschverdienst liegt.
Von der Zeit zu den abrechenbaren Stunden
- Verfügbare Arbeitstage
- 200 Tage
- Stunden pro Arbeitstag
- 8,0 h
- Arbeitsstunden im Jahr
- 1.600 h
- Abrechenbarer Anteil
- 80 %
- Abrechenbare Stunden
- 1.280 h
Vom Umsatzziel zum Stundensatz
- Benötigter Jahresumsatz
- 88.320 €
- Abrechenbare Stunden
- 1.280 h
- Kalkulatorischer Stundensatz
- 69 €/h
Der Satz ist eine Untergrenze für die Kalkulation, kein Preisschild. Was du am Markt durchsetzt, ist eine zweite Frage.
Welche Auslastung brauchst du bei einem anderen Satz?
Dasselbe Umsatzziel, andere Preise. Die nötige Auslastung bezieht sich auf deine verfügbaren Arbeitsstunden.
50 € pro Stunde
Mit deiner Kapazität nicht erreichbar
- Nötige Stunden
- 1.766 h
- Nötige Auslastung
- 110 %
- Projekttage
- 221 Tage
60 € pro Stunde
- Nötige Stunden
- 1.472 h
- Nötige Auslastung
- 92 %
- Projekttage
- 184 Tage
70 € pro Stunde
- Nötige Stunden
- 1.262 h
- Nötige Auslastung
- 79 %
- Projekttage
- 158 Tage
80 € pro Stunde
- Nötige Stunden
- 1.104 h
- Nötige Auslastung
- 69 %
- Projekttage
- 138 Tage
90 € pro Stunde
- Nötige Stunden
- 981 h
- Nötige Auslastung
- 61 %
- Projekttage
- 123 Tage
Ein um 10 € niedrigerer Satz klingt harmlos. Schau in der Spalte „Nötige Auslastung“, was er verlangt.
Damit weiterrechnen
Deine Werte werden in den nächsten Rechner übernommen – du kannst sie dort jederzeit ändern.
- Rechner öffnen
Tagessatz aus 69 € ableiten
Mit anderer Stundenzahl pro Tag durchrechnen.
- Rechner öffnen
Jahresumsatz mit diesem Satz
Was bei unterschiedlicher Auslastung tatsächlich zusammenkommt.
- Rechner öffnen
Festpreis auf Basis von 69 €
Angebot kalkulieren oder ein vorliegendes prüfen.
- Rechner öffnen
Ein Projekt mit diesem Satz prüfen
Zwei Angebote nach Ertrag pro eingesetzter Stunde vergleichen.
Wie wird das berechnet?
Der Rechner dreht die übliche Frage um: Statt zu fragen, was ein Kunde zahlen will, rechnet er vom Ziel zurück. Aus deiner Kapazität ergeben sich die Stunden, die du überhaupt abrechnen kannst. Das Umsatzziel geteilt durch diese Stunden ist der Satz, den du brauchst.
Formeln
- Abrechenbare Stunden
- Arbeitstage × Stunden pro Tag × abrechenbarer Anteil
- Stundensatz
- benötigter Jahresumsatz ÷ abrechenbare Stunden
- Tagessatz
- Stundensatz × Stunden pro Arbeitstag
- Nötige Auslastung bei alternativem Satz
- (Jahresumsatz ÷ alternativer Satz) ÷ verfügbare Arbeitsstunden
- Umsatzziel aus dem Wunsch-Netto
- Gesucht ist der Umsatz U, für den gilt: U − Betriebskosten − Steuer(U) − Versicherungen − Vorsorge − Rücklage = Wunsch-Netto
Im detaillierten Modus: (Arbeitstage − Urlaub − Krankheit − Weiterbildung) × Stunden pro Tag × (1 − Akquise − Verwaltung).
Weil der Einkommensteuertarif progressiv ist, lässt sich U nicht direkt auflösen. Der Rechner nähert sich per Intervallschachtelung auf volle Euro an.
Deine Annahmen
- 200 Tage verfügbare Arbeitstage zu 8,0 h
- 80 % der Arbeitszeit sind abrechenbar
- Alle Beträge verstehen sich netto, also ohne Umsatzsteuer
Rundung
- Alle Geldbeträge werden intern in ganzen Cent geführt, es gibt keine Rundungsdrift über viele Positionen.
- Der angezeigte Stundensatz ist auf volle Euro bzw. Cent gerundet; gerechnet wird mit dem ungerundeten Wert.
- Das zu versteuernde Einkommen wird nach § 32a Abs. 1 EStG auf volle Euro abgerundet, der Steuerbetrag ebenfalls.
Was dieser Rechner nicht abbildet
- Der Rechner bildet keine Umsatzsteuer ab – sie ist für deine Kalkulation ein durchlaufender Posten.
- Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gibst du selbst ein. Sie hängen von deinem Versicherungsstatus ab und werden hier nicht geschätzt.
- Kinderfreibeträge, Verlustvorträge, außergewöhnliche Belastungen und weitere Sonderausgaben bleiben unberücksichtigt.
Quellen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif (Fassung ab VZ 2026)Geprüft am 17.9.2026 · Tarifformeln, Zonengrenzen und Rundungsregel im Wortlaut.
- § 3 SolzG 1995 – Bemessungsgrundlage und FreigrenzeGeprüft am 17.9.2026 · Freigrenze 20.350 € bzw. 40.700 € bei Zusammenveranlagung.
- § 4 SolzG 1995 – Zuschlagsatz und MilderungszoneGeprüft am 17.9.2026 · 5,5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 11,9 % des Unterschiedsbetrags zur Freigrenze.
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und SteuermessbetragGeprüft am 17.9.2026 · Freibetrag 24.500 € für natürliche Personen, Messzahl 3,5 %, Abrundung auf volle 100 €.
- § 35 EStG – Steuerermäßigung bei Einkünften aus GewerbebetriebGeprüft am 17.9.2026 · Ermäßigung um das Vierfache des Messbetrags, begrenzt auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer.
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen)Geprüft am 17.9.2026 · Altersvorsorge bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung; sonstige Vorsorgeaufwendungen 2.800 € bzw. 1.900 €.
- § 10c EStG – Sonderausgaben-PauschbetragGeprüft am 17.9.2026 · 36 € je Person.
Dein kalkulatorischer Stundensatz
69 €/h
Warum der Stundensatz höher liegt als dein Wunschverdienst
Angestellte rechnen mit 1.700 Arbeitsstunden im Jahr, und jede davon wird bezahlt. Bei dir ist das anders: Du schreibst Angebote, führst Erstgespräche, machst Buchhaltung, wartest zwischen zwei Projekten und bildest dich weiter. Diese Zeit findet statt, steht aber auf keiner Rechnung.
Wer 200 Tage à 8 Stunden arbeitet, hat 1.600 Arbeitsstunden. Bei 70 Prozent abrechenbarem Anteil bleiben 1.120 Stunden, auf die sich der gesamte Jahresumsatz verteilen muss. Genau deshalb liegt ein tragfähiger Stundensatz deutlich über dem, was man beim ersten Überschlag im Kopf hat.
Einfach oder detailliert rechnen
Im einfachen Modus brauchst du vier Angaben: Jahresumsatz, Arbeitstage, Stunden pro Tag und abrechenbarer Anteil. Das reicht für eine schnelle Orientierung und für den Plausibilitätscheck eines Angebots.
Im detaillierten Modus drehst du die Richtung um: Du gibst an, was privat bei dir ankommen soll, und der Rechner ermittelt daraus den nötigen Umsatz – über Betriebskosten, Versicherungen, Altersvorsorge, Rücklage und die Steuer nach dem Tarif des gewählten Steuerjahrs.
Was der Stundensatz nicht ist
Das Ergebnis ist eine Kalkulationsgrundlage, kein Marktpreis. Es sagt dir, ab wann sich deine Arbeit rechnet – nicht, was ein bestimmter Kunde zu zahlen bereit ist. Liegt dein kalkulatorischer Satz deutlich über dem, was im Markt üblich ist, ist das ein Signal: Entweder brauchst du eine andere Positionierung, oder deine Kostenstruktur muss sich ändern.
Beispielrechnung
Eine Entwicklerin plant 200 Arbeitstage, arbeitet 8 Stunden am Tag und rechnet 80 Prozent ihrer Zeit ab.
- Arbeitsstunden im Jahr
- 200 Tage × 8 h = 1.600 h
- Abrechenbare Stunden
- 1.600 h × 80 % = 1.280 h
- Benötigter Jahresumsatz
- 88.320 €
- Kalkulatorischer Stundensatz
- 88.320 € ÷ 1.280 h = 69 €/h
Sinkt die Auslastung auf 60 Prozent, bleiben nur noch 960 abrechenbare Stunden – für denselben Umsatz wären dann 92 €/h nötig. Die Auslastung wirkt stärker auf den Preis als die meisten Kostenpositionen.
Häufige Fragen
- Welche Auslastung ist realistisch?
- In der Praxis liegen die meisten Solo-Selbstständigen zwischen 60 und 80 Prozent. Wer stark projektbasiert arbeitet und viel akquirieren muss, liegt eher darunter; wer über längere Zeit in einem Projekt steckt, eher darüber. Kalkuliere lieber vorsichtig – eine zu optimistische Annahme rächt sich als dauerhaft zu niedriger Preis.
- Muss ich die Umsatzsteuer einrechnen?
- Nein. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten: Du vereinnahmst sie und führst sie ab. Für deine Kalkulation zählt der Nettobetrag. Nur als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus – dein Rechnungsbetrag entspricht dann dem Nettowert.
- Warum ist der Stundensatz aus dem Wunsch-Netto so viel höher?
- Weil zwischen Umsatz und verfügbarem Einkommen mehrere Stufen liegen: Betriebskosten, Einkommensteuer mit Solidaritätszuschlag, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und die Rücklage. Der detaillierte Modus macht jede dieser Stufen sichtbar, statt sie in einer Faustformel zu verstecken.
- Gilt der Satz auch für Festpreisprojekte?
- Als Maßstab ja. Bei einem Festpreis rechnest du den kalkulatorischen Stundenwert mit den geschätzten Stunden hoch und schlägst einen Risikopuffer auf. Wie stark Mehraufwand den effektiven Stundenwert drückt, zeigt der Festpreisrechner.
- Wie oft sollte ich den Satz neu rechnen?
- Mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn sich etwas Wesentliches ändert: höhere Krankenversicherungsbeiträge, neue Fixkosten, eine andere Auslastung oder ein verändertes Einkommensziel.
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- UmsatzsteuerWie viel Umsatzsteuer steckt in deiner Rechnung?5.000 € netto → 950 € USt → 5.950 € brutto
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