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Grundlagen

Stundensatzrechner für Freelancer

Der Stundensatz ist die wichtigste Zahl deiner Selbstständigkeit – und die am häufigsten zu niedrig angesetzte. Dieser Rechner geht vom Ziel aus: Wie viel musst du pro abgerechneter Stunde verlangen, damit am Jahresende aufgeht, was aufgehen soll?

Deine Angaben

Dein Ziel

Die zweite Variante rechnet über Kosten, Vorsorge und Steuern zurück.

Netto, also ohne Umsatzsteuer.

Deine Kapazität

Ohne Wochenenden und Feiertage. Rund 250 sind üblich.

Wie viel deiner Arbeitszeit landet auf einer Rechnung?

Dein kalkulatorischer Stundensatz

Realistisch

69 €/h

Tagessatz bei 8,0 h552 €

Bei 200 Arbeitstagen und 80 % abrechenbarem Anteil bleiben dir 1.280 h im Jahr. Um damit 88.320 € Umsatz zu erreichen, brauchst du rund 69 € pro abgerechneter Stunde.

Abrechenbare Stunden pro Jahr
1.280 h

107 h pro Monat

Umsatzziel pro Monat
7.360 €

netto, ohne Umsatzsteuer

Umsatzziel pro Jahr
88.320 €
Abrechenbare Projekttage
160 Tage

von 200 Tage verfügbaren

  • 320 h im Jahr rechnest du nicht ab

    Akquise, Angebote, Buchhaltung, Tooling, Weiterbildung: Diese Zeit ist real, steht aber auf keiner Rechnung. Sie ist bereits in deinem Stundensatz eingepreist – das ist der Grund, warum er über deinem gefühlten Wunschverdienst liegt.

Von der Zeit zu den abrechenbaren Stunden

Verfügbare Arbeitstage
200 Tage
Stunden pro Arbeitstag
8,0 h
Arbeitsstunden im Jahr
1.600 h
Abrechenbarer Anteil
80 %
Abrechenbare Stunden
1.280 h

Vom Umsatzziel zum Stundensatz

Benötigter Jahresumsatz
88.320 €
Abrechenbare Stunden
1.280 h
Kalkulatorischer Stundensatz
69 €/h

Der Satz ist eine Untergrenze für die Kalkulation, kein Preisschild. Was du am Markt durchsetzt, ist eine zweite Frage.

Welche Auslastung brauchst du bei einem anderen Satz?

Dasselbe Umsatzziel, andere Preise. Die nötige Auslastung bezieht sich auf deine verfügbaren Arbeitsstunden.

  • 50 € pro Stunde

    Mit deiner Kapazität nicht erreichbar

    Nötige Stunden
    1.766 h
    Nötige Auslastung
    110 %
    Projekttage
    221 Tage
  • 60 € pro Stunde

    Nötige Stunden
    1.472 h
    Nötige Auslastung
    92 %
    Projekttage
    184 Tage
  • 70 € pro Stunde

    Nötige Stunden
    1.262 h
    Nötige Auslastung
    79 %
    Projekttage
    158 Tage
  • 80 € pro Stunde

    Nötige Stunden
    1.104 h
    Nötige Auslastung
    69 %
    Projekttage
    138 Tage
  • 90 € pro Stunde

    Nötige Stunden
    981 h
    Nötige Auslastung
    61 %
    Projekttage
    123 Tage

Ein um 10 € niedrigerer Satz klingt harmlos. Schau in der Spalte „Nötige Auslastung“, was er verlangt.

Wie wird das berechnet?

Der Rechner dreht die übliche Frage um: Statt zu fragen, was ein Kunde zahlen will, rechnet er vom Ziel zurück. Aus deiner Kapazität ergeben sich die Stunden, die du überhaupt abrechnen kannst. Das Umsatzziel geteilt durch diese Stunden ist der Satz, den du brauchst.

Formeln

Abrechenbare Stunden
Arbeitstage × Stunden pro Tag × abrechenbarer Anteil

Im detaillierten Modus: (Arbeitstage − Urlaub − Krankheit − Weiterbildung) × Stunden pro Tag × (1 − Akquise − Verwaltung).

Stundensatz
benötigter Jahresumsatz ÷ abrechenbare Stunden
Tagessatz
Stundensatz × Stunden pro Arbeitstag
Nötige Auslastung bei alternativem Satz
(Jahresumsatz ÷ alternativer Satz) ÷ verfügbare Arbeitsstunden
Umsatzziel aus dem Wunsch-Netto
Gesucht ist der Umsatz U, für den gilt: U − Betriebskosten − Steuer(U) − Versicherungen − Vorsorge − Rücklage = Wunsch-Netto

Weil der Einkommensteuertarif progressiv ist, lässt sich U nicht direkt auflösen. Der Rechner nähert sich per Intervallschachtelung auf volle Euro an.

Deine Annahmen

  • 200 Tage verfügbare Arbeitstage zu 8,0 h
  • 80 % der Arbeitszeit sind abrechenbar
  • Alle Beträge verstehen sich netto, also ohne Umsatzsteuer

Rundung

  • Alle Geldbeträge werden intern in ganzen Cent geführt, es gibt keine Rundungsdrift über viele Positionen.
  • Der angezeigte Stundensatz ist auf volle Euro bzw. Cent gerundet; gerechnet wird mit dem ungerundeten Wert.
  • Das zu versteuernde Einkommen wird nach § 32a Abs. 1 EStG auf volle Euro abgerundet, der Steuerbetrag ebenfalls.

Was dieser Rechner nicht abbildet

  • Der Rechner bildet keine Umsatzsteuer ab – sie ist für deine Kalkulation ein durchlaufender Posten.
  • Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gibst du selbst ein. Sie hängen von deinem Versicherungsstatus ab und werden hier nicht geschätzt.
  • Kinderfreibeträge, Verlustvorträge, außergewöhnliche Belastungen und weitere Sonderausgaben bleiben unberücksichtigt.

Quellen

Dein kalkulatorischer Stundensatz

69 €/h

Warum der Stundensatz höher liegt als dein Wunschverdienst

Angestellte rechnen mit 1.700 Arbeitsstunden im Jahr, und jede davon wird bezahlt. Bei dir ist das anders: Du schreibst Angebote, führst Erstgespräche, machst Buchhaltung, wartest zwischen zwei Projekten und bildest dich weiter. Diese Zeit findet statt, steht aber auf keiner Rechnung.

Wer 200 Tage à 8 Stunden arbeitet, hat 1.600 Arbeitsstunden. Bei 70 Prozent abrechenbarem Anteil bleiben 1.120 Stunden, auf die sich der gesamte Jahresumsatz verteilen muss. Genau deshalb liegt ein tragfähiger Stundensatz deutlich über dem, was man beim ersten Überschlag im Kopf hat.

Einfach oder detailliert rechnen

Im einfachen Modus brauchst du vier Angaben: Jahresumsatz, Arbeitstage, Stunden pro Tag und abrechenbarer Anteil. Das reicht für eine schnelle Orientierung und für den Plausibilitätscheck eines Angebots.

Im detaillierten Modus drehst du die Richtung um: Du gibst an, was privat bei dir ankommen soll, und der Rechner ermittelt daraus den nötigen Umsatz – über Betriebskosten, Versicherungen, Altersvorsorge, Rücklage und die Steuer nach dem Tarif des gewählten Steuerjahrs.

Was der Stundensatz nicht ist

Das Ergebnis ist eine Kalkulationsgrundlage, kein Marktpreis. Es sagt dir, ab wann sich deine Arbeit rechnet – nicht, was ein bestimmter Kunde zu zahlen bereit ist. Liegt dein kalkulatorischer Satz deutlich über dem, was im Markt üblich ist, ist das ein Signal: Entweder brauchst du eine andere Positionierung, oder deine Kostenstruktur muss sich ändern.

Beispielrechnung

Eine Entwicklerin plant 200 Arbeitstage, arbeitet 8 Stunden am Tag und rechnet 80 Prozent ihrer Zeit ab.

Arbeitsstunden im Jahr
200 Tage × 8 h = 1.600 h
Abrechenbare Stunden
1.600 h × 80 % = 1.280 h
Benötigter Jahresumsatz
88.320 €
Kalkulatorischer Stundensatz
88.320 € ÷ 1.280 h = 69 €/h

Sinkt die Auslastung auf 60 Prozent, bleiben nur noch 960 abrechenbare Stunden – für denselben Umsatz wären dann 92 €/h nötig. Die Auslastung wirkt stärker auf den Preis als die meisten Kostenpositionen.

Häufige Fragen

Welche Auslastung ist realistisch?
In der Praxis liegen die meisten Solo-Selbstständigen zwischen 60 und 80 Prozent. Wer stark projektbasiert arbeitet und viel akquirieren muss, liegt eher darunter; wer über längere Zeit in einem Projekt steckt, eher darüber. Kalkuliere lieber vorsichtig – eine zu optimistische Annahme rächt sich als dauerhaft zu niedriger Preis.
Muss ich die Umsatzsteuer einrechnen?
Nein. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten: Du vereinnahmst sie und führst sie ab. Für deine Kalkulation zählt der Nettobetrag. Nur als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus – dein Rechnungsbetrag entspricht dann dem Nettowert.
Warum ist der Stundensatz aus dem Wunsch-Netto so viel höher?
Weil zwischen Umsatz und verfügbarem Einkommen mehrere Stufen liegen: Betriebskosten, Einkommensteuer mit Solidaritätszuschlag, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und die Rücklage. Der detaillierte Modus macht jede dieser Stufen sichtbar, statt sie in einer Faustformel zu verstecken.
Gilt der Satz auch für Festpreisprojekte?
Als Maßstab ja. Bei einem Festpreis rechnest du den kalkulatorischen Stundenwert mit den geschätzten Stunden hoch und schlägst einen Risikopuffer auf. Wie stark Mehraufwand den effektiven Stundenwert drückt, zeigt der Festpreisrechner.
Wie oft sollte ich den Satz neu rechnen?
Mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn sich etwas Wesentliches ändert: höhere Krankenversicherungsbeiträge, neue Fixkosten, eine andere Auslastung oder ein verändertes Einkommensziel.

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