Grundlagen
Umsatzsteuerrechner
Netto zu Brutto und zurück – sauber getrennt nach Rechnungsnetto, Steuerbetrag und Rechnungsbetrag. Mit 19 %, 7 %, 0 % oder einem eigenen Satz.
Deine Angaben
Rechnungsbetrag brutto
5.950,00 €
Umsatzsteuer950,00 €
Auf 5.000,00 € netto entfallen bei 19 % Umsatzsteuer 950,00 €. Der Kunde zahlt 5.950,00 €.
- Rechnungsnetto
- 5.000,00 €
- Umsatzsteuer
- 950,00 €
- Rechnungsbrutto
- 5.950,00 €
- Steuersatz
- 19 %
- Bei Leistungen an Kunden im EU-Ausland oder in Drittländern gelten abweichende Regeln – etwa die Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Das bildet dieser Rechner nicht ab.
Die Umsatzsteuer gehört dir nicht
Sie ist ein durchlaufender Posten: Du vereinnahmst sie vom Kunden und führst sie ans Finanzamt ab. Für deine Kalkulation, deinen Gewinn und deinen Stundensatz zählt ausschließlich der Nettobetrag.
19 % vom Brutto abziehen ergibt den falschen Wert
Aus 5.950 € brutto werden nicht 4.819,50 €, sondern 5.000 €. Der Steueranteil beträgt 19/119 des Bruttobetrags, also rund 15,97 Prozent – nicht 19 Prozent.
Aufteilung des Rechnungsbetrags
- Rechnungsnetto
- 5.000,00 €
- Umsatzsteuer 19 %
- 950,00 €
- Rechnungsbetrag brutto
- 5.950,00 €
Diese drei Beträge gehören so auch auf die Rechnung – Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag getrennt ausgewiesen.
Derselbe Betrag mit anderen Steuersätzen
Was der Kunde zahlen müsste, wenn ein anderer Steuersatz gälte.
Regelsteuersatz 19 %
- Netto
- 5.000,00 €
- Umsatzsteuer
- 950,00 €
- Brutto
- 5.950,00 €
Ermäßigter Steuersatz 7 %
- Netto
- 5.000,00 €
- Umsatzsteuer
- 350,00 €
- Brutto
- 5.350,00 €
Ohne Umsatzsteuer
- Netto
- 5.000,00 €
- Umsatzsteuer
- 0,00 €
- Brutto
- 5.000,00 €
Damit weiterrechnen
Deine Werte werden in den nächsten Rechner übernommen – du kannst sie dort jederzeit ändern.
Wie wird das berechnet?
Die Umsatzsteuer wird auf das Entgelt aufgeschlagen. Ist nur der Bruttobetrag bekannt, muss der Steueranteil herausgerechnet werden – dafür gilt nicht der Steuersatz selbst, sondern sein Anteil am Bruttobetrag.
Formeln
- Umsatzsteuer aus dem Netto
- Netto × Steuersatz
- Brutto
- Netto + Umsatzsteuer
- Umsatzsteuer aus dem Brutto
- Brutto × Steuersatz ÷ (1 + Steuersatz)
- Netto aus dem Brutto
- Brutto − Umsatzsteuer
Bei 19 %: Brutto × 19 ÷ 119. Bei 7 %: Brutto × 7 ÷ 107.
Deine Annahmen
- Steuersatz 19 %
- Inländische Leistung an einen inländischen Kunden
Rundung
- Der Steuerbetrag wird kaufmännisch auf den vollen Cent gerundet.
- Gerundet wird einmal auf den Gesamtbetrag, nicht auf einzelne Positionen – bei mehrpositionigen Rechnungen kann sich daraus ein Centunterschied ergeben.
Was dieser Rechner nicht abbildet
- Innergemeinschaftliche Leistungen, Reverse-Charge-Fälle und Leistungen in Drittländer sind nicht abgebildet.
- Der Rechner prüft nicht, welcher Steuersatz für deine Leistung gilt. Der ermäßigte Satz ist an die Katalogtatbestände des § 12 Abs. 2 UStG gebunden.
Quellen
- § 12 UStG – SteuersätzeGeprüft am 17.9.2026 · Regelsteuersatz 19 %, ermäßigter Steuersatz 7 %.
- § 19 UStG – Besteuerung der KleinunternehmerGeprüft am 17.9.2026 · Grenzen 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
Rechnungsbetrag brutto
5.950,00 €
Netto, brutto und was davon dein Geld ist
Der Betrag, den dein Kunde überweist, ist nicht dein Umsatz. Er enthält die Umsatzsteuer, die du an das Finanzamt weiterreichst. Wer diese Beträge nicht trennt, hält zeitweise Geld für eigenes Vermögen, das bereits einem anderen gehört – und bekommt bei der nächsten Voranmeldung ein Liquiditätsproblem.
Deshalb heißt der Nettobetrag hier Rechnungsnetto und nicht „Nettoverdienst“. Was du am Ende privat behältst, ist eine ganz andere Zahl – dafür ist der Netto-Rechner für Selbstständige zuständig.
Der Rechenfehler, der fast allen einmal passiert
Aus einem Bruttobetrag den Nettowert zu ermitteln, indem man 19 Prozent abzieht, ist falsch. Die 19 Prozent beziehen sich auf den Nettobetrag, nicht auf den Bruttobetrag. Herausgerechnet entspricht die Steuer 19/119 des Bruttobetrags, also rund 15,97 Prozent.
Bei 5.950 € brutto sind das 950 € Steuer und 5.000 € netto – nicht 1.130,50 € und 4.819,50 €.
Beispielrechnung
Ein Freelancer stellt 5.000 € netto für ein Projekt in Rechnung, Regelsteuersatz 19 Prozent.
- Rechnungsnetto
- 5.000,00 €
- Umsatzsteuer 19 %
- 5.000 € × 19 % = 950,00 €
- Rechnungsbetrag
- 5.950,00 €
- Rückrechnung aus dem Brutto
- 5.950 € × 19 ÷ 119 = 950,00 €
Von den 5.950 €, die auf dem Konto eingehen, gehören 950 € dem Finanzamt. Für die eigene Planung zählen die 5.000 €.
Häufige Fragen
- Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent?
- Nur für die in § 12 Abs. 2 UStG aufgezählten Leistungen. Für Freelancer relevant sind vor allem die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte sowie bestimmte künstlerische Leistungen. Ob dein Fall dazu gehört, solltest du im Zweifel steuerlich prüfen lassen – der Rechner entscheidet das nicht für dich.
- Was gilt für Kleinunternehmer?
- Wer die Grenzen des § 19 UStG einhält – 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr – weist keine Umsatzsteuer aus. Der Rechnungsbetrag entspricht dann dem Nettowert, ein Vorsteuerabzug ist im Gegenzug ausgeschlossen.
- Muss ich die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen?
- Ja, bei Regelbesteuerung gehören Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt auf die Rechnung. Fehlt der Ausweis, kann dein Kunde die Vorsteuer nicht ziehen – und wird sich melden.
- Was ist mit Kunden im Ausland?
- Bei Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland geht die Steuerschuld in der Regel auf den Leistungsempfänger über. Auf der Rechnung steht dann ein entsprechender Hinweis statt eines Steuerbetrags. Dieser Rechner bildet ausschließlich inländische Leistungen ab.
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