Beratung
Stundensatz für Berater und Coaches berechnen
Beratung wird nach Wirkung bezahlt, kalkuliert wird trotzdem über Zeit. Wer nur die Sitzung rechnet und Vorbereitung, Nachbereitung und Akquise vergisst, arbeitet zur Hälfte umsonst.
Marktdurchschnitt 2026
116,60 €/h
Fachgebiet Coaching, Gesamtdurchschnitt 101,70 €. Externe Daten, siehe Quelle unten.
Deine Angaben
Dein kalkulatorischer Stundensatz
Realistisch125 €/h
Tagessatz bei 8,0 h1.000 €
Bei 200 Arbeitstagen und 60 % abrechenbarem Anteil bleiben dir 960 h im Jahr. Um damit 120.000 € Umsatz zu erreichen, brauchst du rund 125 € pro abgerechneter Stunde.
- Abrechenbare Stunden pro Jahr
- 960 h
- Umsatzziel pro Monat
- 10.000 €
- Umsatzziel pro Jahr
- 120.000 €
- Abrechenbare Projekttage
- 120 Tage
80 h pro Monat
netto, ohne Umsatzsteuer
von 200 Tage verfügbaren
640 h im Jahr rechnest du nicht ab
Akquise, Angebote, Buchhaltung, Tooling, Weiterbildung: Diese Zeit ist real, steht aber auf keiner Rechnung. Sie ist bereits in deinem Stundensatz eingepreist – das ist der Grund, warum er über deinem gefühlten Wunschverdienst liegt.
Von der Zeit zu den abrechenbaren Stunden
- Verfügbare Arbeitstage
- 200 Tage
- Stunden pro Arbeitstag
- 8,0 h
- Arbeitsstunden im Jahr
- 1.600 h
- Abrechenbarer Anteil
- 60 %
- Abrechenbare Stunden
- 960 h
Vom Umsatzziel zum Stundensatz
- Benötigter Jahresumsatz
- 120.000 €
- Abrechenbare Stunden
- 960 h
- Kalkulatorischer Stundensatz
- 125 €/h
Der Satz ist eine Untergrenze für die Kalkulation, kein Preisschild. Was du am Markt durchsetzt, ist eine zweite Frage.
Welche Auslastung brauchst du bei einem anderen Satz?
Dasselbe Umsatzziel, andere Preise. Die nötige Auslastung bezieht sich auf deine verfügbaren Arbeitsstunden.
105 € pro Stunde
- Nötige Stunden
- 1.143 h
- Nötige Auslastung
- 71 %
- Projekttage
- 143 Tage
115 € pro Stunde
- Nötige Stunden
- 1.043 h
- Nötige Auslastung
- 65 %
- Projekttage
- 130 Tage
125 € pro Stunde
- Nötige Stunden
- 960 h
- Nötige Auslastung
- 60 %
- Projekttage
- 120 Tage
135 € pro Stunde
- Nötige Stunden
- 889 h
- Nötige Auslastung
- 56 %
- Projekttage
- 111 Tage
145 € pro Stunde
- Nötige Stunden
- 828 h
- Nötige Auslastung
- 52 %
- Projekttage
- 103 Tage
Ein um 10 € niedrigerer Satz klingt harmlos. Schau in der Spalte „Nötige Auslastung“, was er verlangt.
Damit weiterrechnen
Deine Werte werden in den nächsten Rechner übernommen – du kannst sie dort jederzeit ändern.
- Rechner öffnen
Tagessatz aus 125 € ableiten
Mit anderer Stundenzahl pro Tag durchrechnen.
- Rechner öffnen
Jahresumsatz mit diesem Satz
Was bei unterschiedlicher Auslastung tatsächlich zusammenkommt.
- Rechner öffnen
Festpreis auf Basis von 125 €
Angebot kalkulieren oder ein vorliegendes prüfen.
- Rechner öffnen
Ein Projekt mit diesem Satz prüfen
Zwei Angebote nach Ertrag pro eingesetzter Stunde vergleichen.
Wie wird das berechnet?
Der Rechner dreht die übliche Frage um: Statt zu fragen, was ein Kunde zahlen will, rechnet er vom Ziel zurück. Aus deiner Kapazität ergeben sich die Stunden, die du überhaupt abrechnen kannst. Das Umsatzziel geteilt durch diese Stunden ist der Satz, den du brauchst.
Formeln
- Abrechenbare Stunden
- Arbeitstage × Stunden pro Tag × abrechenbarer Anteil
- Stundensatz
- benötigter Jahresumsatz ÷ abrechenbare Stunden
- Tagessatz
- Stundensatz × Stunden pro Arbeitstag
- Nötige Auslastung bei alternativem Satz
- (Jahresumsatz ÷ alternativer Satz) ÷ verfügbare Arbeitsstunden
- Umsatzziel aus dem Wunsch-Netto
- Gesucht ist der Umsatz U, für den gilt: U − Betriebskosten − Steuer(U) − Versicherungen − Vorsorge − Rücklage = Wunsch-Netto
Im detaillierten Modus: (Arbeitstage − Urlaub − Krankheit − Weiterbildung) × Stunden pro Tag × (1 − Akquise − Verwaltung).
Weil der Einkommensteuertarif progressiv ist, lässt sich U nicht direkt auflösen. Der Rechner nähert sich per Intervallschachtelung auf volle Euro an.
Deine Annahmen
- 200 Tage verfügbare Arbeitstage zu 8,0 h
- 60 % der Arbeitszeit sind abrechenbar
- Alle Beträge verstehen sich netto, also ohne Umsatzsteuer
Rundung
- Alle Geldbeträge werden intern in ganzen Cent geführt, es gibt keine Rundungsdrift über viele Positionen.
- Der angezeigte Stundensatz ist auf volle Euro bzw. Cent gerundet; gerechnet wird mit dem ungerundeten Wert.
- Das zu versteuernde Einkommen wird nach § 32a Abs. 1 EStG auf volle Euro abgerundet, der Steuerbetrag ebenfalls.
Was dieser Rechner nicht abbildet
- Der Rechner bildet keine Umsatzsteuer ab – sie ist für deine Kalkulation ein durchlaufender Posten.
- Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gibst du selbst ein. Sie hängen von deinem Versicherungsstatus ab und werden hier nicht geschätzt.
- Kinderfreibeträge, Verlustvorträge, außergewöhnliche Belastungen und weitere Sonderausgaben bleiben unberücksichtigt.
Quellen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif (Fassung ab VZ 2026)Geprüft am 17.9.2026 · Tarifformeln, Zonengrenzen und Rundungsregel im Wortlaut.
- § 3 SolzG 1995 – Bemessungsgrundlage und FreigrenzeGeprüft am 17.9.2026 · Freigrenze 20.350 € bzw. 40.700 € bei Zusammenveranlagung.
- § 4 SolzG 1995 – Zuschlagsatz und MilderungszoneGeprüft am 17.9.2026 · 5,5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 11,9 % des Unterschiedsbetrags zur Freigrenze.
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und SteuermessbetragGeprüft am 17.9.2026 · Freibetrag 24.500 € für natürliche Personen, Messzahl 3,5 %, Abrundung auf volle 100 €.
- § 35 EStG – Steuerermäßigung bei Einkünften aus GewerbebetriebGeprüft am 17.9.2026 · Ermäßigung um das Vierfache des Messbetrags, begrenzt auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer.
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen)Geprüft am 17.9.2026 · Altersvorsorge bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung; sonstige Vorsorgeaufwendungen 2.800 € bzw. 1.900 €.
- § 10c EStG – Sonderausgaben-PauschbetragGeprüft am 17.9.2026 · 36 € je Person.
Dein kalkulatorischer Stundensatz
125 €/h
Was der Durchschnitt aussagt und was nicht
116,60 € ist der Wert, den die Freelancer-Studie 2026 für das Fachgebiet Coaching ausweist. Er beschreibt, was andere abrechnen, über alle Erfahrungsstufen, Regionen und Auftragsarten hinweg.
Was er nicht beschreibt, ist deine Kalkulation. In den Durchschnitt gehen Menschen mit ganz anderen Kosten, anderer Auslastung und anderer Absicherung ein. Zwei Freelancer mit demselben Stundensatz können am Jahresende 20.000 € auseinanderliegen, allein weil einer 80 und der andere 55 Prozent seiner Zeit abrechnet.
Sinnvoll ist der Durchschnitt als Gegenprobe: Liegt dein kalkulatorischer Satz weit darüber, brauchst du eine Positionierung, die den Abstand trägt. Liegt er weit darunter, arbeitest du entweder sehr schlank oder du hast etwas vergessen.
Die Annahmen dieser Seite
Der Rechner oben startet nicht mit allgemeinen Standardwerten, sondern mit Annahmen, die zu diesem Beruf passen. Sie sind eine begründete Einschätzung, keine Messung, und jeder Wert lässt sich überschreiben.
- 60 Prozent abrechenbar: Vorbereitung, Nachbereitung, Konzeption und Akquise machen in der Beratung einen großen Teil der Woche aus.
- 1.200 € Betriebskosten: Reisen, Weiterbildung, Supervision, Marketing, Büro.
Die niedrigere abrechenbare Quote ist der Grund, warum Beratungssätze hoch wirken und trotzdem knapp kalkuliert sein können.
Häufige Fragen
- Wie hoch sind die Sätze in Beratung und Coaching?
- Die Freelancer-Studie 2026 von freelance.de weist für Coaching 116,60 € aus und für Recht und Personalmanagement 115,82 €, jeweils über dem Gesamtdurchschnitt von 101,70 €. Die Spannweite innerhalb der Beratung ist allerdings größer als in jedem anderen Fachgebiet.
- Stundensatz oder Tagessatz?
- Für Beratung ist der Tagessatz die übliche Einheit, weil ein Termin selten eine Stunde bleibt. Rechne ihn aus dem Stundensatz ab und prüfe, wie viele Tage pro Monat du überhaupt vor Kunden verbringst.
- Wie kalkuliere ich ein Paket statt einer Stunde?
- Über den Aufwand, den es tatsächlich kostet, und einen Puffer für Mehraufwand. Der Festpreisrechner zeigt, ab welcher Abweichung ein Paket unter deinen kalkulatorischen Satz fällt.
- Ist Coaching freiberuflich oder gewerblich?
- Das hängt vom Inhalt ab. Unterrichtende und beratende Tätigkeit kann freiberuflich sein, während reine Vermittlung oder der Verkauf von Programmen gewerblich ist. Die Einordnung trifft das Finanzamt, und sie entscheidet über die Gewerbesteuer.
Quelle der Marktzahlen
freelance.de: Freelancer-Studie 2026, Auswertung der Stundensätze. Befragung von rund 3.300 Freelancern, Gesamtdurchschnitt 101,70 € pro Stunde. Abgerufen am 18.09.2026. Diese Seite erhebt keine eigenen Marktdaten; sie gibt die veröffentlichten Werte wieder und rechnet nichts daraus ab.
Tim Rutte, Betreiber und Autor. Über diese Seite
Zuletzt geprüft am 18.09.2026.