Steuern & Netto
Umsatzsteuer-Voranmeldung: Zahllast berechnen
Zahllast oder Erstattung für einen Voranmeldungszeitraum, dazu der richtige Rhythmus und die Frist, mit und ohne Dauerfristverlängerung.
Deine Angaben
Zahllast ans Finanzamt
Monatliche Voranmeldung1.880,84 €
Aus 2.280 € Umsatzsteuer abzüglich 399 € Vorsteuer bleibt diese Zahllast. Fällig am 10. des Folgemonats.
- Umsatzsteuer
- 2.280,00 €
- Vorsteuer
- 399,16 €
- Zahllast
- 1.880,84 €
- Anteil am Nettoumsatz
- 15,7 %
- Innergemeinschaftliche Erwerbe, Reverse-Charge-Leistungen und Einfuhrumsatzsteuer sind nicht abgebildet. Sie gehören in dieselbe Voranmeldung, folgen aber eigenen Zeilen.
- Die Einordnung des Rhythmus ist eine Orientierung. Verbindlich ist, was dein Finanzamt festgelegt hat.
Das Geld hat dir nie gehört
Die vereinnahmte Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten. Wer sie auf dem Geschäftskonto liegen sieht und als Liquidität einplant, finanziert sein Geschäft mit dem Geld des Finanzamts. Das geht so lange gut, bis die Voranmeldung fällig wird.
Die Dauerfristverlängerung kostet vierteljährlich nichts
Wer vierteljährlich voranmeldet, bekommt den zusätzlichen Monat ohne Sondervorauszahlung. Eine Sondervorauszahlung verlangt § 47 UStDV nur von monatlichen Anmeldern.
Der Rhythmus richtet sich nach dem Vorjahr
Über 9.000 € Vorjahressteuer ist der Monat der Voranmeldungszeitraum, bis 2.000 € kann das Finanzamt ganz befreien. Dazwischen bleibt es beim Quartal.
Zahllast des Zeitraums
- Steuerpflichtige Umsätze (netto)
- 12.000 €
- Umsatzsteuer 19 %
- 2.280,00 €
- Vorsteuer aus Eingangsrechnungenaus dem Bruttobetrag herausgerechnet
- 399,16 €
- Zahllast
- 1.880,84 €
Abgabe und Zahlung sind am 10. des Folgemonats fällig.
Damit weiterrechnen
Deine Werte werden in den nächsten Rechner übernommen – du kannst sie dort jederzeit ändern.
Wie wird das berechnet?
Die Zahllast ist die Differenz aus der Umsatzsteuer auf die eigenen Umsätze und der abziehbaren Vorsteuer aus Eingangsrechnungen. Der Voranmeldungszeitraum folgt aus der Steuer des Vorjahres.
Formeln
- Umsatzsteuer
- Nettoumsatz × Steuersatz
- Vorsteuer
- Eingangsrechnungen brutto × Satz ÷ (1 + Satz)
- Zahllast
- Umsatzsteuer − Vorsteuer
- Sondervorauszahlung
- Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres ÷ 11
Nur bei monatlicher Abgabe mit Dauerfristverlängerung (§ 47 UStDV).
Deine Annahmen
- Regelbesteuerung, keine Kleinunternehmerregelung
- Soll-Versteuerung oder Ist-Versteuerung wirkt sich nur auf den Zeitpunkt aus, nicht auf die Höhe
- Ohne Dauerfristverlängerung
Rundung
- Umsatzsteuer und Vorsteuer werden kaufmännisch auf den vollen Cent gerundet.
Was dieser Rechner nicht abbildet
- Steuerfreie Umsätze, Reverse-Charge-Fälle, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhrumsatzsteuer sind nicht abgebildet.
- Die Vorsteuer wird pauschal aus einem Bruttobetrag gezogen. Nicht abziehbare Anteile, etwa bei gemischt genutzten Gegenständen, bleiben außer Betracht.
- Ob das Finanzamt von der Voranmeldung befreit, ist eine Ermessensentscheidung. Der Rechner zeigt nur, ob die Voraussetzung dafür vorliegt.
Quellen
- § 18 UStG – BesteuerungsverfahrenGeprüft am 18.9.2026 · Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr; über 9.000 € Vorjahressteuer der Kalendermonat; bis 2.000 € kann das Finanzamt befreien.
- § 46 UStDV – FristverlängerungGeprüft am 18.9.2026 · Verlängerung der Fristen für Voranmeldung und Vorauszahlung um einen Monat auf Antrag.
- § 47 UStDV – SondervorauszahlungGeprüft am 18.9.2026 · Ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres, nur bei monatlicher Abgabe.
- § 12 UStG – SteuersätzeGeprüft am 17.9.2026 · Regelsteuersatz 19 %, ermäßigter Steuersatz 7 %.
Zahllast ans Finanzamt
1.880,84 €
Zahllast ist nicht Gewinn und nicht Umsatz
In der Voranmeldung stehen zwei Zahlen: die Steuer, die du deinen Kunden berechnet hast, und die Steuer, die du selbst bezahlt hast. Die Differenz geht ans Finanzamt oder kommt von dort zurück.
Mit deinem Gewinn hat das nichts zu tun. Ein Monat mit hoher Zahllast kann ein schlechter Monat gewesen sein, und ein Erstattungsmonat ist oft nur ein Monat, in dem du investiert hast.
Wie oft du abgeben musst
Grundsätzlich ist das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum. Lag die Steuer des Vorjahres über 9.000 €, wird daraus der Kalendermonat. Bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt ganz von der Voranmeldung befreien; die Jahreserklärung bleibt davon unberührt.
Für Gründer galt lange die Pflicht zur monatlichen Abgabe in den ersten beiden Jahren. Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ist stattdessen die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres maßgeblich.
Dauerfristverlängerung: ein Monat mehr Luft
Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Fristen um einen Monat. Wer monatlich abgibt, zahlt dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressteuer, die mit der Dezember-Voranmeldung verrechnet wird. Wer vierteljährlich abgibt, bekommt die Verlängerung ohne Gegenleistung.
Der Nutzen ist Liquidität und Ruhe: Die Voranmeldung für Januar ist dann erst am 10. März fällig, und die Buchhaltung muss nicht in der ersten Woche des Folgemonats fertig sein.
Beispielrechnung
Ein Quartal mit 12.000 € Nettoumsatz zu 19 % und 2.500 € brutto Betriebsausgaben.
- Umsatzsteuer
- 12.000 € × 19 % = 2.280,00 €
- Vorsteuer
- 2.500 € × 19 ÷ 119 = 399,16 €
- Zahllast
- 2.280,00 € − 399,16 € = 1.880,84 €
- Fällig ohne Fristverlängerung
- am 10. des Folgemonats
Knapp 1.900 € müssen zum Stichtag verfügbar sein. Wer sie nicht getrennt zurückgelegt hat, finanziert sie aus dem laufenden Geschäft, und genau das erzeugt die Lücke, die später als Steuerproblem erscheint.
Häufige Fragen
- Was bedeutet ein negativer Wert?
- Ein Erstattungsanspruch: Du hast mehr Vorsteuer gezahlt, als du Umsatzsteuer vereinnahmt hast. Das ist normal in Monaten mit größeren Anschaffungen und kein Fehler.
- Ist-Versteuerung oder Soll-Versteuerung, was ändert das hier?
- Den Zeitpunkt, nicht die Höhe. Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Steuer mit der Leistung, bei der Ist-Versteuerung erst mit dem Zahlungseingang. Wer auf Zahlungseingänge wartet, sollte die Ist-Versteuerung beantragen, sonst zahlt er Steuer auf Geld, das noch nicht da ist.
- Wann ist die Voranmeldung fällig?
- Am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später. Abgabe und Zahlung fallen auf denselben Tag.
- Brauche ich trotzdem eine Jahreserklärung?
- Ja. Die Voranmeldungen sind Vorauszahlungen. Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung rechnet sie ab, auch wenn das Finanzamt von den Voranmeldungen befreit hat.
Tim Rutte, Betreiber und Autor. Über diese Seite
Zuletzt geprüft am 18.09.2026. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Werte stehen mit ihrer Fundstelle unter „Wie wird das berechnet?“.
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