Steuern & Netto
Netto-Rechner für Selbstständige
Zwischen Umsatz und dem, was privat bei dir ankommt, liegen vier Stufen. Dieser Rechner macht jede davon sichtbar – und zeigt am Ende die Zahl, die bei Angestellten „Netto“ heißt.
Deine Angaben
Verfügbar pro Monat
Modellrechnung auf Basis deiner Angaben4.905 €
pro Jahr58.857 €
Aus 120.000 € Umsatz bleiben nach 18.000 € Betriebsausgaben 102.000 € Gewinn. Davon gehen 25.143 € Steuern sowie 18.000 € für Versicherungen und Vorsorge ab. Privat verfügbar bleiben 58.857 € im Jahr, also 4.905 € im Monat.
- Gewinn vor Steuern
- 102.000 €
- Steuern
- 25.143 €
- Versicherungen und Vorsorge
- 18.000 €
- Von 100 € Umsatz bleiben
- 49 €
- „Netto“ ist bei Selbstständigen keine feststehende Größe. Dieses Ergebnis ist eine Modellrechnung auf Basis deiner Angaben und ersetzt keine steuerliche Beratung.
- Kinderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen, Verlustvorträge und weitere Sonderausgaben sind nicht berücksichtigt.
Von 100 € Umsatz landen 49 € bei dir
Der Rest verteilt sich auf Betriebsausgaben (15 %), Steuern (21 %) sowie Versicherungen und Vorsorge (15 %). Diese Quote ist der schnellste Sanity-Check für jedes Angebot: Was davon bleibt wirklich?
Zusätzlicher Umsatz bringt anteilig mehr als der Durchschnitt
Von 100 € Umsatz bleiben dir im Schnitt 49 €. Bei zusätzlichem Umsatz ist es mehr, weil Betriebskosten, Versicherungen und Vorsorge weitgehend gleich bleiben – abzuziehen ist im Wesentlichen nur die Steuer mit einem Grenzsatz von 42 %. Deshalb lohnt sich das nächste Projekt oft mehr, als die Durchschnittsquote vermuten lässt.
Es ist keine Rücklage eingeplant
Das verfügbare Einkommen ist dann vollständig für den Lebensunterhalt gedacht. Für Projektlücken, Krankheit und Investitionen bleibt nichts – und die Steuernachzahlung trifft dich unvorbereitet.
Vom Umsatz zum verfügbaren Einkommen
- Jahresumsatz (netto)
- 120.000 €
- Betriebsausgaben
- 18.000 €
- Gewinn vor Steuern
- 102.000 €
- Abziehbare Vorsorgeaufwendungen
- 16.800 €
- Sonderausgaben-Pauschbetrag
- 36 €
- Zu versteuerndes Einkommen
- 85.164 €
- Einkommensteuer
- 24.633 €
- Solidaritätszuschlag
- 510 €
- Kranken- und Pflegeversicherung
- 9.600 €
- Altersvorsorge
- 7.200 €
- Sonstige Versicherungen
- 1.200 €
- Privat verfügbar im Jahr
- 58.857 €
Die Vorsorgeaufwendungen erscheinen zweimal: einmal als Abzug vom zu versteuernden Einkommen und einmal als tatsächliche Zahlung. Das ist kein Fehler – sie mindern die Steuer und fließen trotzdem ab.
Wohin dein Umsatz geht
- Betriebsausgaben
- 15 %
- Steuern
- 21 %
- Versicherungen und Vorsorge
- 15 %
- Privat verfügbar
- 49 %
Verfügbares Einkommen bei anderem Umsatz
Betriebskosten und Vorsorgebeiträge bleiben weitgehend gleich, der Steuersatz steigt. Deshalb verändert sich der Anteil, der bei dir ankommt, mit dem Umsatz – in beide Richtungen.
90.000 €
- Verfügbar im Jahr
- 41.593 €
- Pro Monat
- 3.466 €
- Anteil vom Umsatz
- 46 %
108.000 €
- Verfügbar im Jahr
- 52.407 €
- Pro Monat
- 4.367 €
- Anteil vom Umsatz
- 49 %
120.000 €
- Verfügbar im Jahr
- 58.857 €
- Pro Monat
- 4.905 €
- Anteil vom Umsatz
- 49 %
138.000 €
- Verfügbar im Jahr
- 68.398 €
- Pro Monat
- 5.700 €
- Anteil vom Umsatz
- 50 %
156.000 €
- Verfügbar im Jahr
- 78.061 €
- Pro Monat
- 6.505 €
- Anteil vom Umsatz
- 50 %
Damit weiterrechnen
Deine Werte werden in den nächsten Rechner übernommen – du kannst sie dort jederzeit ändern.
- Rechner öffnen
Nötigen Stundensatz dafür berechnen
Welcher Satz trägt dieses verfügbare Einkommen?
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Steuerteil im Detail
Einkommensteuer, Soli und Gewerbesteuer aufgeschlüsselt.
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Mit einer Festanstellung vergleichen
Was bliebe als Angestellter?
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Rücklage planen
Monatliche Rate für die Steuerzahlung.
Wie wird das berechnet?
Vier Stufen führen vom Umsatz zum verfügbaren Einkommen: Betriebsausgaben ergeben den Gewinn, abziehbare Vorsorgeaufwendungen das zu versteuernde Einkommen, darauf die Steuer. Zuletzt gehen die tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge und eine optionale Rücklage ab.
Formeln
- Gewinn
- Jahresumsatz − Betriebsausgaben
- Zu versteuerndes Einkommen
- Gewinn − abziehbare Vorsorgeaufwendungen − Sonderausgaben-Pauschbetrag
- Steuer
- Einkommensteuer nach § 32a EStG + Soli + Kirchensteuer + ggf. Gewerbesteuer nach Anrechnung
- Verfügbares Einkommen
- Gewinn − Steuer − Kranken- und Pflegeversicherung − Altersvorsorge − sonstige Versicherungen − Rücklage
- Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung
- beitragspflichtige Einnahmen × (Beitragssatz + Zusatzbeitrag) + beitragspflichtige Einnahmen × Pflegesatz
Die beitragspflichtigen Einnahmen liegen zwischen der Mindestbemessungsgrundlage nach § 240 Abs. 4 SGB V und der Beitragsbemessungsgrenze.
Deine Annahmen
- Steuerjahr 2026, Einzelveranlagung
- Freiberuflich, keine Gewerbesteuer
- Krankenversicherung wie eingetragen: 9.600 € im Jahr
- Ohne Kirchensteuer
- Alle Beträge netto, ohne Umsatzsteuer
Rundung
- Alle Beträge werden intern in ganzen Cent geführt.
- Das zu versteuernde Einkommen und der Steuerbetrag werden nach § 32a EStG auf volle Euro abgerundet.
Was dieser Rechner nicht abbildet
- Die Schätzung der Krankenversicherung gilt nur für hauptberuflich Selbstständige mit freiwilliger gesetzlicher Versicherung. Privat Versicherte, Mitglieder der Künstlersozialkasse und Personen mit Nebentätigkeit tragen ihren Beitrag direkt ein.
- Vorläufige Beitragsfestsetzungen und spätere Nachberechnungen der Krankenkasse sind nicht abgebildet.
- Kinderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen, Verlustvorträge und weitere Sonderausgaben bleiben unberücksichtigt.
- Die Umsatzsteuer ist nicht enthalten. Sie ist ein durchlaufender Posten.
Quellen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif (Fassung ab VZ 2026)Geprüft am 17.9.2026 · Tarifformeln, Zonengrenzen und Rundungsregel im Wortlaut.
- § 3 SolzG 1995 – Bemessungsgrundlage und FreigrenzeGeprüft am 17.9.2026 · Freigrenze 20.350 € bzw. 40.700 € bei Zusammenveranlagung.
- § 4 SolzG 1995 – Zuschlagsatz und MilderungszoneGeprüft am 17.9.2026 · 5,5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 11,9 % des Unterschiedsbetrags zur Freigrenze.
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen)Geprüft am 17.9.2026 · Altersvorsorge bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung; sonstige Vorsorgeaufwendungen 2.800 € bzw. 1.900 €.
- § 10c EStG – Sonderausgaben-PauschbetragGeprüft am 17.9.2026 · 36 € je Person.
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und SteuermessbetragGeprüft am 17.9.2026 · Freibetrag 24.500 € für natürliche Personen, Messzahl 3,5 %, Abrundung auf volle 100 €.
- § 35 EStG – Steuerermäßigung bei Einkünften aus GewerbebetriebGeprüft am 17.9.2026 · Ermäßigung um das Vierfache des Messbetrags, begrenzt auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer.
- § 240 SGB V – Beitragsbemessung freiwilliger MitgliederGeprüft am 17.9.2026 · Mindestens der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße je Kalendertag.
- § 241 SGB V – Allgemeiner BeitragssatzGeprüft am 17.9.2026 · 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen.
- § 243 SGB V – Ermäßigter BeitragssatzGeprüft am 17.9.2026 · 14,0 % ohne Anspruch auf Krankengeld.
- BMG: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung – durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026Geprüft am 17.9.2026 · Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026: 2,9 % (Bekanntmachung nach § 242a Abs. 2 SGB V).
- § 55 SGB XI – Beitragssatz der PflegeversicherungGeprüft am 17.9.2026 · Beitragszuschlag für Kinderlose 0,6 Punkte, Abschlag 0,25 Punkte je Kind ab dem zweiten bis fünften Kind. Der Beitragssatz selbst beträgt seit 2025 3,6 % (Anpassung per Rechtsverordnung nach § 55 Abs. 1a SGB XI).
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026Geprüft am 17.9.2026 · Bezugsgröße 47.460 €, Beitragsbemessungsgrenzen KV 69.750 €, RV allgemein 101.400 €, knappschaftlich 124.800 €.
Verfügbar pro Monat
4.905 €
Warum „Netto“ bei Selbstständigen etwas anderes bedeutet
Bei Angestellten ist Netto das, was nach Lohnsteuer und Sozialabgaben überwiesen wird. Bei Selbstständigen gibt es diese Zahl nicht: Es gibt einen Gewinn, davon werden Steuern gezahlt, Versicherungen bedient und Rücklagen gebildet – und was dann übrig ist, steht zur Verfügung.
Deshalb ist das Ergebnis hier ausdrücklich eine Modellrechnung. Sie hängt an Entscheidungen, die du selbst triffst: wie viel du für das Alter zurücklegst, wie du dich versicherst, welche Rücklage du bildest.
Vorsorgeaufwendungen wirken doppelt
Beiträge zur Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung mindern das zu versteuernde Einkommen und fließen gleichzeitig tatsächlich ab. In der Aufstellung erscheinen sie deshalb zweimal – einmal als Steuerabzug, einmal als Zahlung.
Praktisch bedeutet das: Ein Teil deiner Altersvorsorge wird über die Steuerersparnis mitfinanziert. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent kosten 1.000 € Beitrag effektiv rund 600 €.
Die Quote ist die praktischste Kennzahl
„Von 100 € Umsatz bleiben mir X €“ ist die Zahl, die im Alltag am meisten hilft. Sie beantwortet in einem Schritt, was ein Angebot über 8.000 € tatsächlich für dich bedeutet.
Bei den meisten Solo-Selbstständigen liegt sie zwischen 35 und 50 Prozent. Wer deutlich darunter liegt, hat entweder hohe Betriebskosten oder einen zu niedrigen Preis.
Beispielrechnung
Ein Freiberufler in NRW erzielt 120.000 € Umsatz, hat 18.000 € Betriebsausgaben, zahlt 9.600 € Kranken- und Pflegeversicherung, 7.200 € Altersvorsorge und 1.200 € sonstige Versicherungen.
- Gewinn
- 120.000 € − 18.000 € = 102.000 €
- Abziehbare Vorsorge
- 16.800 €
- Zu versteuerndes Einkommen
- rund 85.160 €
- Steuern inkl. Soli
- rund 25.900 €
- Versicherungen und Vorsorge
- 18.000 €
- Privat verfügbar
- rund 58.100 € im Jahr
Rund 4.840 € im Monat – etwa 48 Prozent des Umsatzes. Der Grenzsteuersatz auf den nächsten Euro Gewinn liegt bei 42 Prozent: Ein zusätzliches Projekt über 10.000 € bringt netto rund 5.800 €.
Häufige Fragen
- Ist die Umsatzsteuer enthalten?
- Nein. Alle Beträge sind netto. Die Umsatzsteuer vereinnahmst du und führst sie ab – für dein verfügbares Einkommen spielt sie keine Rolle.
- Wie hoch ist mein Krankenkassenbeitrag als Selbstständiger?
- Bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung richtet er sich nach deinem Arbeitseinkommen, mindestens nach der Mindestbemessungsgrundlage und höchstens nach der Beitragsbemessungsgrenze. Der Rechner kann den Beitrag schätzen; verbindlich ist der Bescheid deiner Kasse.
- Wie viel sollte ich für das Alter zurücklegen?
- Eine verbreitete Orientierung sind 15 bis 20 Prozent des Gewinns – das entspricht ungefähr dem, was Angestellte zusammen mit dem Arbeitgeberanteil in die gesetzliche Rente einzahlen. Beiträge zur Basisvorsorge sind bis 30.826 € abziehbar.
- Warum schwankt mein verfügbares Einkommen so stark?
- Weil Steuerzahlungen zeitversetzt anfallen und Vorauszahlungen sich am Vorjahr orientieren. Das verfügbare Einkommen dieses Rechners ist eine Jahresbetrachtung – für den Monatsverlauf ist der Liquiditätsrechner das passende Werkzeug.
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