Steuern & Netto
Rechtsformvergleich: Einzelunternehmen oder GmbH
„Ab 80.000 € lohnt sich die GmbH“ ist eine der hartnäckigsten Faustregeln – und eine der unbrauchbarsten. Dieser Rechner vergleicht beide Rechtsformen transparent, statt eine Schwelle zu behaupten.
Deine Angaben
Unterschied beim privat verfügbaren Betrag bei 50 % Ausschüttung
Modellrechnung, kein Rechtsformrat−30.603,62 €
im Unternehmen thesauriert20.528 €
Im Einzelunternehmen kommen von 120.000 € Gewinn nach Steuern 86.136 € bei dir an. Über die Kapitalgesellschaft sind es 55.532 € – dafür bleiben 20.528 € im Unternehmen. Das Einzelunternehmen liegt hier vorn.
- Einzelunternehmen verfügbar
- 86.136 €
- Kapitalgesellschaft verfügbar
- 55.532 €
- Steuer Einzelunternehmen
- 33.864 €
- Steuer Kapitalgesellschaft
- 34.340 €
28 % des Gewinns
29 % des Gewinns
- Dies ist eine Modellrechnung, keine Empfehlung für eine Rechtsform. Die Wahl hängt von Haftung, Gründungs- und Verwaltungskosten, Buchführungspflichten, Kapitalbedarf und der Perspektive auf mehrere Jahre ab – nicht allein von der Steuerbelastung eines Jahres.
- Ob ein Geschäftsführergehalt angemessen ist, beurteilt die Finanzverwaltung anhand von Fremdvergleichsmaßstäben. Ein zu hohes Gehalt kann als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden.
- Der sozialversicherungsrechtliche Status eines Gesellschafter-Geschäftsführers wird nicht bewertet. Er hängt von Beteiligungshöhe, Stimmrechten und Vertragsgestaltung ab und ist im Statusfeststellungsverfahren zu klären.
- Laufende Kosten der Kapitalgesellschaft – Jahresabschluss, Offenlegung, Notar, höhere Beratungskosten – sind nicht enthalten. Sie liegen erfahrungsgemäß im vierstelligen Bereich pro Jahr.
Die Kapitalgesellschaft verschiebt Steuern, sie erlässt sie nicht
Thesaurierte Gewinne werden zunächst nur mit Gewerbe- und Körperschaftsteuer belastet – hier 32 % des Gesellschaftsgewinns. Die zweite Stufe mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer folgt bei der Ausschüttung. Ein Vergleich, der die Thesaurierung als Vorteil verbucht, vergleicht zwei verschiedene Zeitpunkte.
Bei voller Ausschüttung liegt das Einzelunternehmen um 15.490 € vorn
Das ist der ehrlichste Vergleich, weil beide Seiten dann denselben Zeitpunkt betrachten: Alles, was erwirtschaftet wurde, ist versteuert und beim Unternehmer angekommen.
Das Geschäftsführergehalt ist der entscheidende Stellhebel
Mit 60.000 € Gehalt bleiben 60.000 € Gewinn in der Gesellschaft. Ein höheres Gehalt verlagert Einkommen von der Körperschaft- in die Einkommensteuer, ein niedrigeres umgekehrt. Beides hat Grenzen: Das Gehalt muss angemessen sein, und du brauchst genug davon zum Leben.
Im Einzelunternehmen bleiben 1.671 € Gewerbesteuer ungedeckt
Der Hebesatz von 450 % liegt über der Anrechnungsgrenze von rund 400 Prozent. In Gemeinden mit hohem Hebesatz verschiebt sich der Vergleich zugunsten der Kapitalgesellschaft.
Die laufenden Kosten fehlen in dieser Rechnung
Eine GmbH kostet Geld, bevor sie etwas spart: Notar und Handelsregister bei der Gründung, jährlich Jahresabschluss, Offenlegung und meist höhere Beratungskosten. Rechne mit einem vierstelligen Betrag pro Jahr – der Steuervorteil muss ihn erst einmal decken.
Einzelunternehmen
- Gewinn
- 120.000 €
- Gewerbesteuer
- 15.041 €
- Zu versteuerndes Einkommen
- 103.164 €
- Einkommensteuer nach Anrechnung
- 18.823 €
- Steuern zusammen
- 33.864 €
- Privat verfügbar
- 86.136 €
Die Gewerbesteuer wird mit 13.370 € auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).
Kapitalgesellschaft
- Gewinn vor Geschäftsführergehalt
- 120.000 €
- Geschäftsführergehalt
- 60.000 €
- Gewinn der Gesellschaft
- 60.000 €
- Gewerbesteuer
- 9.450 €
- Körperschaftsteuer 15 %
- 9.000 €
- Solidaritätszuschlag darauf
- 495 €
- Gewinn nach Steuern
- 41.055 €
- Thesauriert
- 20.528 €
- Ausschüttung
- 20.528 €
- Kapitalertragsteuer und Zuschläge
- 5.150 €
- Ausschüttung netto
- 15.377 €
- Gehalt netto nach Steuern und eigenen Beiträgen
- 40.155 €
- Privat verfügbar
- 55.532 €
Das Geschäftsführergehalt mindert den Gewinn der Gesellschaft und wird beim Gesellschafter als Arbeitslohn versteuert. Es ist der zentrale Stellhebel des Modells.
Wie viel ausgeschüttet wird, entscheidet mit
Thesaurierte Gewinne werden nur auf Gesellschaftsebene besteuert. Die zweite Stufe fällt erst bei der Ausschüttung an – aufgeschoben, nicht aufgehoben.
0 %
- Privat verfügbar
- 40.155 €
- Im Unternehmen
- 41.055 €
- Steuer gesamt
- 29.190 €
- Gegenüber Einzelunternehmen
- −45.980,75 €
50 %
- Privat verfügbar
- 55.532 €
- Im Unternehmen
- 20.528 €
- Steuer gesamt
- 34.340 €
- Gegenüber Einzelunternehmen
- −30.603,62 €
100 %
- Privat verfügbar
- 70.646 €
- Im Unternehmen
- 0 €
- Steuer gesamt
- 39.755 €
- Gegenüber Einzelunternehmen
- −15.490,25 €
Zum Vergleich: Im Einzelunternehmen sind 86.136 € privat verfügbar, im Unternehmen bleibt nichts zurück.
Damit weiterrechnen
Deine Werte werden in den nächsten Rechner übernommen – du kannst sie dort jederzeit ändern.
Wie wird das berechnet?
Beide Rechtsformen werden vom selben Ausgangswert gerechnet: dem Jahresgewinn vor Geschäftsführergehalt. Im Einzelunternehmen wird dieser Gewinn vollständig beim Unternehmer versteuert. In der Kapitalgesellschaft mindert das Gehalt den Gewinn; auf den Rest fallen Gewerbe- und Körperschaftsteuer an, auf Ausschüttungen zusätzlich Kapitalertragsteuer.
Formeln
- Einzelunternehmen – Gewerbesteuer
- (abgerundeter Gewerbeertrag − 24.500 € Freibetrag) × 3,5 % × Hebesatz
- Einzelunternehmen – Einkommensteuer
- Tarif nach § 32a EStG, vermindert um die Anrechnung nach § 35 EStG
- Kapitalgesellschaft – Gewinn der Gesellschaft
- Gewinn vor Gehalt − Geschäftsführergehalt − Sozialabgaben der Gesellschaft
- Kapitalgesellschaft – Gewerbesteuer
- abgerundeter Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz
- Kapitalgesellschaft – Körperschaftsteuer
- Gewinn der Gesellschaft × 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf
- Ausschüttung
- Kapitalertragsteuer 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG) zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer
- Geschäftsführergehalt
- Gehalt − Arbeitnehmer-Pauschbetrag − eigene Vorsorgebeiträge − Sonderausgaben-Pauschbetrag, darauf der Tarif nach § 32a EStG
Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften).
§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KStG: 15 % für Veranlagungszeiträume bis 2027. Der Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer kennt keine Freigrenze.
Bei Kirchensteuerpflicht gilt die gesetzliche Formel e ÷ (4 + k); der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € kann berücksichtigt werden.
Deine Annahmen
- Steuerjahr 2026, Hebesatz 450 %
- Geschäftsführergehalt 60.000 €, Sozialabgaben der Gesellschaft 0 €
- Eigene Beiträge zu Versicherung und Vorsorge 9.600 €
- 50 % des Gewinns nach Steuern werden ausgeschüttet
Rundung
- Gewerbeerträge werden nach § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG auf volle 100 Euro abgerundet.
- Das zu versteuernde Einkommen und der Steuerbetrag werden nach § 32a EStG auf volle Euro abgerundet.
- Beim Solidaritätszuschlag bleiben Bruchteile eines Cents außer Ansatz.
Was dieser Rechner nicht abbildet
- Geschäftsführergehalt und Sozialversicherungsstatus werden nicht geschätzt, sondern von dir eingetragen. Der Status eines Gesellschafter-Geschäftsführers hängt von Beteiligung, Stimmrechten und Vertrag ab und wird im Statusfeststellungsverfahren geklärt.
- Die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts wird nicht geprüft. Ein unangemessen hohes Gehalt kann als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden.
- Laufende Kosten der Kapitalgesellschaft (Jahresabschluss, Offenlegung, Beratung) und Gründungskosten sind nicht enthalten.
- Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG für Einzelunternehmen ist nicht abgebildet. Sie kann den Vergleich bei hohen, nicht entnommenen Gewinnen verschieben.
- Das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG als Alternative zur Abgeltungsteuer ist nicht abgebildet.
- Haftung, Kapitalbedarf, Außenwirkung und die Möglichkeit, Anteile zu übertragen, sind keine Rechengrößen – für die Rechtsformwahl aber oft wichtiger als die Steuer.
Quellen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif (Fassung ab VZ 2026)Geprüft am 17.9.2026 · Tarifformeln, Zonengrenzen und Rundungsregel im Wortlaut.
- § 3 SolzG 1995 – Bemessungsgrundlage und FreigrenzeGeprüft am 17.9.2026 · Freigrenze 20.350 € bzw. 40.700 € bei Zusammenveranlagung.
- § 4 SolzG 1995 – Zuschlagsatz und MilderungszoneGeprüft am 17.9.2026 · 5,5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 11,9 % des Unterschiedsbetrags zur Freigrenze.
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und SteuermessbetragGeprüft am 17.9.2026 · Freibetrag 24.500 € für natürliche Personen, Messzahl 3,5 %, Abrundung auf volle 100 €.
- § 16 GewStG – HebesatzGeprüft am 17.9.2026 · Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt; er beträgt mindestens 200 %.
- § 35 EStG – Steuerermäßigung bei Einkünften aus GewerbebetriebGeprüft am 17.9.2026 · Ermäßigung um das Vierfache des Messbetrags, begrenzt auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer.
- § 23 KStG – SteuersatzGeprüft am 17.9.2026 · 15 % für Veranlagungszeiträume bis 2027, danach stufenweise Absenkung.
- § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus KapitalvermögenGeprüft am 17.9.2026 · Abgeltungsteuersatz 25 %.
- § 20 Abs. 9 EStG – Sparer-PauschbetragGeprüft am 17.9.2026 · 1.000 € je Person, 2.000 € bei Zusammenveranlagung.
- § 9a EStG – Pauschbeträge für WerbungskostenGeprüft am 17.9.2026 · Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro.
- § 10c EStG – Sonderausgaben-PauschbetragGeprüft am 17.9.2026 · 36 € je Person.
Unterschied beim privat verfügbaren Betrag bei 50 % Ausschüttung
−30.603,62 €
Warum es keine Gewinnschwelle gibt
Ob sich eine Kapitalgesellschaft rechnet, hängt nicht am Gewinn allein. Entscheidend sind drei andere Größen: wie hoch das Geschäftsführergehalt ist, wie viel vom Gewinn im Unternehmen bleibt und wie hoch der Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde ist.
Wer den gesamten Gewinn zum Leben braucht, hat von einer GmbH steuerlich wenig: Alles muss als Gehalt oder Ausschüttung heraus und wird dann persönlich versteuert. Wer dagegen über Jahre Kapital im Unternehmen aufbaut, nutzt den niedrigeren Satz auf Gesellschaftsebene.
Zwei Stufen statt einer
Im Einzelunternehmen wird der Gewinn sofort und vollständig beim Unternehmer versteuert – mit dem progressiven Einkommensteuertarif und bei gewerblicher Tätigkeit mit Gewerbesteuer, die allerdings weitgehend angerechnet wird.
Bei der Kapitalgesellschaft fallen zunächst Gewerbe- und Körperschaftsteuer an, zusammen meist um die 30 Prozent. Erst wenn ausgeschüttet wird, kommt die zweite Stufe: 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag. Über beide Stufen liegt die Gesamtbelastung bei voller Ausschüttung nah am Spitzensteuersatz.
Der Vorteil der Kapitalgesellschaft ist deshalb primär ein Stundungseffekt – nicht ein niedrigerer Steuersatz.
Was der Rechner bewusst nicht tut
Er schätzt kein Geschäftsführergehalt und keinen Sozialversicherungsstatus. Beides hängt von der konkreten Gestaltung ab: Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist in der Regel sozialversicherungsfrei, ein angestellter Fremdgeschäftsführer nicht. Diese Werte trägst du selbst ein.
Er berücksichtigt auch nicht die laufenden Kosten einer GmbH. Jahresabschluss, Offenlegung und Beratung kosten jährlich einen vierstelligen Betrag – der Steuervorteil muss ihn erst einmal decken.
Und er sagt nichts über Haftung. Für viele ist die Haftungsbeschränkung der eigentliche Grund für die GmbH, nicht die Steuer.
Beispielrechnung
120.000 € Gewinn vor Geschäftsführergehalt, Hebesatz 450 %, 60.000 € Geschäftsführergehalt, 50 Prozent des verbleibenden Gewinns werden ausgeschüttet.
- Einzelunternehmen – Gewerbesteuer
- rund 15.000 €, davon angerechnet rund 13.400 €
- Einzelunternehmen – Einkommensteuer und Soli
- rund 29.000 €
- GmbH – Gewinn der Gesellschaft
- 120.000 € − 60.000 € = 60.000 €
- GmbH – Gewerbe- und Körperschaftsteuer
- rund 19.000 €
- GmbH – Ausschüttung 50 %
- rund 20.500 €, davon rund 5.400 € Steuer
- GmbH – Steuer auf das Gehalt
- rund 10.000 €
Bei 50 Prozent Ausschüttung bleiben in der GmbH rund 20.500 € im Unternehmen. Privat verfügbar ist weniger als im Einzelunternehmen – das Geld ist nicht weg, aber gebunden. Bei voller Ausschüttung gleicht sich der Vergleich weitgehend an.
Häufige Fragen
- Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH?
- Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Ausschlaggebend sind das Geschäftsführergehalt, die Thesaurierungsquote und der Hebesatz. Wer den gesamten Gewinn entnimmt, hat auch bei 200.000 € kaum einen Steuervorteil. Wer thesauriert, kann bereits deutlich früher profitieren.
- Wie hoch darf das Geschäftsführergehalt sein?
- Es muss dem Fremdvergleich standhalten – also dem entsprechen, was ein angestellter Geschäftsführer in vergleichbarer Position verdienen würde. Ist es unangemessen hoch, behandelt die Finanzverwaltung den übersteigenden Teil als verdeckte Gewinnausschüttung.
- Muss ein GmbH-Geschäftsführer Sozialabgaben zahlen?
- Das hängt davon ab, ob er beherrschenden Einfluss hat. Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Mehrheitsbeteiligung oder einer Sperrminorität sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Klarheit schafft nur das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
- Was kostet eine GmbH im Jahr?
- Neben den Gründungskosten für Notar und Handelsregister fallen jährlich Jahresabschluss, Offenlegung und meist höhere Steuerberatungskosten an. Größenordnungen von 2.000 bis 5.000 € pro Jahr sind üblich. Eine UG ist bei der Gründung günstiger, hat aber dieselben laufenden Pflichten.
- Was ist mit der Thesaurierungsbegünstigung für Einzelunternehmen?
- § 34a EStG erlaubt es auch Einzelunternehmern, nicht entnommene Gewinne begünstigt zu versteuern. Die Regelung ist komplex und wird in diesem Rechner nicht abgebildet – bei hohen, dauerhaft im Unternehmen belassenen Gewinnen gehört sie in die Beratung.
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