Steuern & Netto
Nebenberuflich-Freelancen-Rechner
Nebenbei selbstständig zu sein klingt nach zusätzlichem Einkommen. Wie viel davon wirklich ankommt, hängt an einer Eigenschaft des Steuersystems: Der Nebenerwerb sitzt oben auf deinem Gehalt.
Deine Angaben
Netto je zusätzlicher Arbeitsstunde
Modellrechnung auf Basis deiner Angaben25,75 €/h
netto im Jahr6.694 €
12.000 € Nebenumsatz abzüglich 1.500 € Kosten ergeben 10.500 € zusätzlichen Gewinn. Weil er auf dein bestehendes Einkommen aufgeschlagen wird, kostet er 3.806 € zusätzliche Steuer – das sind 36 %. Es bleiben 6.694 €, verteilt auf 260 h also 25,75 € je Stunde.
- Zusätzlicher Gewinn
- 10.500 €
- Zusätzliche Steuer
- 3.806 €
- Effektive Belastung
- 36 %
- Brutto je Stunde
- 46,15 €/h
vor Kosten und Steuern
- Ob deine Nebentätigkeit sozialversicherungsrechtlich als nebenberuflich gilt, entscheidet deine Krankenkasse anhand von Arbeitszeit und Einkommen. Wird sie als hauptberuflich eingestuft, ändern sich deine Krankenversicherungsbeiträge erheblich. Das prüft dieser Rechner nicht.
- Viele Arbeitsverträge verlangen eine Anzeige oder Genehmigung der Nebentätigkeit. Prüfe deinen Vertrag, bevor du startest.
- Die Rechnung ist eine Modellrechnung auf Basis deiner Angaben und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Dein Nebenerwerb wird mit 36 % belastet
Das liegt deutlich über dem Durchschnittssatz deines Hauptjobs. Grund ist die Reihenfolge: Der Nebenerwerb sitzt oben auf deinem bestehenden Einkommen und trifft damit direkt den Grenzsteuersatz. Der erste Euro deines Gehalts ist steuerfrei – der erste Euro deines Nebenerwerbs nicht.
Von 46,15 € Umsatz je Stunde bleiben 25,75 €
Diese Zahl ist der ehrliche Maßstab für die Frage, ob sich die Abende und Wochenenden lohnen. Sie ist bei nebenberuflicher Tätigkeit systematisch niedriger als bei hauptberuflicher – bei gleichem Stundensatz.
Die Kleinunternehmerregelung kommt in Betracht
Bei einem Gesamtumsatz bis 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr kannst du nach § 19 UStG auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten. Das vereinfacht die Abwicklung erheblich – im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug.
Auf den Nebenerwerb wird keine Steuer einbehalten
Die 3.806 € werden erst mit dem Steuerbescheid fällig – oft ein Jahr später, zusammen mit erhöhten Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Lege den Betrag von Anfang an zur Seite.
Wirkung auf deine Steuer
- Zu versteuerndes Einkommen ohne Nebentätigkeit
- 48.000 €
- Steuer darauf
- 9.852 €
- Zusätzlicher Gewinn
- 10.500 €
- Zu versteuerndes Einkommen mit Nebentätigkeit
- 58.500 €
- Steuer darauf
- 13.658 €
- Zusätzliche Steuer
- 3.806 €
Grenzsteuersatz auf den nächsten Euro: 38 %.
Was übrig bleibt
- Nebenumsatz
- 12.000 €
- Betriebsausgaben
- 1.500 €
- Zusätzlicher Gewinn
- 10.500 €
- Zusätzliche Steuer
- 3.806 €
- Netto aus der Nebentätigkeit
- 6.694 €
- Je Arbeitsstunde (260 h)
- 25,75 €/h
Bei anderem Nebenumsatz
Weil der Nebenerwerb oben auf dein Einkommen kommt, steigt die effektive Belastung mit jedem zusätzlichen Euro.
6.000 €
- Zusätzlicher Gewinn
- 4.500 €
- Zusätzliche Steuer
- 1.585 €
- Netto
- 2.915 €
- Belastung
- 35 %
9.000 €
- Zusätzlicher Gewinn
- 7.500 €
- Zusätzliche Steuer
- 2.680 €
- Netto
- 4.820 €
- Belastung
- 36 %
12.000 €
- Zusätzlicher Gewinn
- 10.500 €
- Zusätzliche Steuer
- 3.806 €
- Netto
- 6.694 €
- Belastung
- 36 %
18.000 €
- Zusätzlicher Gewinn
- 16.500 €
- Zusätzliche Steuer
- 6.152 €
- Netto
- 10.348 €
- Belastung
- 37 %
24.000 €
- Zusätzlicher Gewinn
- 22.500 €
- Zusätzliche Steuer
- 8.622 €
- Netto
- 13.878 €
- Belastung
- 38 %
Damit weiterrechnen
Deine Werte werden in den nächsten Rechner übernommen – du kannst sie dort jederzeit ändern.
Wie wird das berechnet?
Der Rechner vergleicht zwei Veranlagungen: einmal ohne, einmal mit dem Gewinn aus der Nebentätigkeit. Die Differenz der Gesamtsteuer ist die tatsächliche Zusatzbelastung. So wird sichtbar, dass der Nebenerwerb nicht mit dem Durchschnittssatz, sondern mit dem Grenzsteuersatz belastet wird.
Formeln
- Zusätzlicher Gewinn
- Nebenumsatz − Betriebsausgaben
- Zusätzliche Steuer
- Steuer(Einkommen + zusätzlicher Gewinn) − Steuer(Einkommen)
- Effektive Belastung
- zusätzliche Steuer ÷ zusätzlicher Gewinn
- Netto je Stunde
- (zusätzlicher Gewinn − zusätzliche Steuer) ÷ eingesetzte Stunden
Beide Male mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, optionaler Kirchensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer.
Deine Annahmen
- Steuerjahr 2026, Einzelveranlagung
- Zu versteuerndes Einkommen ohne Nebentätigkeit: 48.000 €
- Freiberuflich, keine Gewerbesteuer
Rundung
- Das zu versteuernde Einkommen und die Steuer werden nach § 32a EStG auf volle Euro abgerundet.
- Beträge in ganzen Cent.
Was dieser Rechner nicht abbildet
- Der sozialversicherungsrechtliche Status wird nicht geprüft. Ob eine Tätigkeit neben der Beschäftigung als nebenberuflich gilt, entscheidet die Krankenkasse anhand von Zeitaufwand und Einkommen – mit erheblichen Folgen für die Beiträge.
- Der Rechner setzt das zu versteuernde Einkommen aus der Festanstellung als gegeben voraus. Er leitet es nicht aus dem Bruttogehalt ab, weil dafür Werbungskosten, Vorsorgepauschale und weitere individuelle Größen nötig wären.
- Kinderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen und weitere Sonderausgaben sind nicht berücksichtigt.
- Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG ist nicht abgebildet.
Quellen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif (Fassung ab VZ 2026)Geprüft am 17.9.2026 · Tarifformeln, Zonengrenzen und Rundungsregel im Wortlaut.
- § 3 SolzG 1995 – Bemessungsgrundlage und FreigrenzeGeprüft am 17.9.2026 · Freigrenze 20.350 € bzw. 40.700 € bei Zusammenveranlagung.
- § 4 SolzG 1995 – Zuschlagsatz und MilderungszoneGeprüft am 17.9.2026 · 5,5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 11,9 % des Unterschiedsbetrags zur Freigrenze.
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und SteuermessbetragGeprüft am 17.9.2026 · Freibetrag 24.500 € für natürliche Personen, Messzahl 3,5 %, Abrundung auf volle 100 €.
- § 35 EStG – Steuerermäßigung bei Einkünften aus GewerbebetriebGeprüft am 17.9.2026 · Ermäßigung um das Vierfache des Messbetrags, begrenzt auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer.
- § 19 UStG – Besteuerung der KleinunternehmerGeprüft am 17.9.2026 · Grenzen 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
Netto je zusätzlicher Arbeitsstunde
25,75 €/h
Warum der Nebenerwerb höher belastet wird
Die Einkommensteuer wird auf das gesamte Einkommen berechnet, nicht getrennt nach Quellen. Dein Gehalt hat den Grundfreibetrag und die unteren Tarifzonen bereits aufgebraucht. Der Nebenerwerb beginnt deshalb genau dort, wo dein Gehalt aufhört – im Bereich des Grenzsteuersatzes.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 48.000 € liegt der Grenzsteuersatz bei rund 37 Prozent. Von 10.500 € zusätzlichem Gewinn bleiben dann keine 8.000 €, sondern eher 6.600 € – obwohl der Durchschnittssteuersatz auf das Gesamteinkommen deutlich niedriger ist.
Die Zahl, auf die es ankommt: Netto je Stunde
Nebenberufliche Selbstständigkeit findet abends und am Wochenende statt. Die relevante Frage ist deshalb nicht, wie viel Umsatz zusammenkommt, sondern was eine dieser Stunden nach Steuern wert ist.
Rechne dabei alle Stunden mit, auch die unbezahlten: Angebote, Buchhaltung, Kundengespräche. Erst dann lässt sich die Zahl mit dem vergleichen, was Überstunden oder eine Gehaltserhöhung im Hauptjob brächten.
Was neben der Steuer zu klären ist
Sozialversicherung: Solange die Tätigkeit nebenberuflich bleibt, ändert sich an deiner Krankenversicherung meist nichts. Wird sie als hauptberuflich eingestuft – Anhaltspunkte sind Arbeitszeit und Einkommen im Verhältnis zur Anstellung –, zahlst du eigene Beiträge. Das entscheidet deine Krankenkasse, nicht das Finanzamt.
Arbeitsvertrag: Viele Verträge verlangen eine Anzeige oder Genehmigung. Ein Wettbewerbsverbot gilt in der Regel auch für Nebentätigkeiten.
Umsatzsteuer: Bis 25.000 € Vorjahresumsatz kommt die Kleinunternehmerregelung in Betracht. Sie vereinfacht vieles, schließt aber den Vorsteuerabzug aus.
Beispielrechnung
Ein Angestellter mit 48.000 € zu versteuerndem Einkommen erzielt nebenbei 12.000 € Umsatz bei 1.500 € Kosten und 260 Arbeitsstunden im Jahr.
- Zusätzlicher Gewinn
- 12.000 € − 1.500 € = 10.500 €
- Steuer ohne Nebentätigkeit
- rund 9.900 €
- Steuer mit Nebentätigkeit
- rund 13.850 €
- Zusätzliche Steuer
- rund 3.950 €
- Netto aus der Nebentätigkeit
- rund 6.550 €
- Je Arbeitsstunde
- rund 25 €
46 € Umsatz je Stunde werden zu rund 25 € netto. Ob sich das lohnt, ist eine persönliche Entscheidung – aber eine, die man mit der richtigen Zahl treffen sollte.
Häufige Fragen
- Warum soll ich das zu versteuernde Einkommen eintragen und nicht mein Bruttogehalt?
- Weil zwischen beiden Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und weitere individuelle Abzüge liegen. Sie aus dem Brutto zu schätzen, würde das Ergebnis ungenau machen. Der Wert steht in deinem letzten Steuerbescheid.
- Ab wann gilt meine Tätigkeit als hauptberuflich?
- Die Krankenkassen orientieren sich an Arbeitszeit und Einkommen im Verhältnis zur Beschäftigung. Als Anhaltspunkt gilt häufig, dass die Selbstständigkeit nicht mehr als 20 Wochenstunden umfassen und nicht den Schwerpunkt bilden sollte. Verbindlich entscheidet deine Kasse im Einzelfall.
- Muss ich ein Gewerbe anmelden?
- Nur bei gewerblicher Tätigkeit. Freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG werden lediglich beim Finanzamt angezeigt. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig und hat Folgen für Gewerbesteuer und Kammerzugehörigkeit.
- Wann muss ich die zusätzliche Steuer zahlen?
- Mit dem Steuerbescheid, also typischerweise im Folgejahr. Danach setzt das Finanzamt meist Vorauszahlungen fest. Im zweiten Jahr können deshalb Nachzahlung und Vorauszahlung zusammenfallen – der Steuerrücklagen-Rechner hilft, das einzuplanen.
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