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freelancerrechner.de

Liquidität & Rücklagen

Steuerrücklagen- und Nachzahlungsrechner

Die Steuernachzahlung ist die häufigste Ursache für Liquiditätsprobleme bei Selbstständigen – nicht weil sie hoch ist, sondern weil sie spät kommt und auf einmal.

Deine Angaben

Die Steuerlast

Einkommensteuer, Soli, ggf. Kirchen- und Gewerbesteuer. Der Steuerrechner liefert diesen Wert.

Quartalsweise Vorauszahlungen an das Finanzamt.

Was du bereits für die Steuer zur Seite gelegt hast.

Monatlich zurücklegen

33 % gedeckt

750 €

Deckungslücke6.000 €

Von 18.000 € erwarteter Steuer hast du 9.000 € vorausgezahlt. Offen bleiben 9.000 €, davon sind 3.000 € zurückgelegt. Es fehlen 6.000 € – verteilt auf 8 Monate sind das 750 € pro Monat.

Offene Steuerschuld
9.000 €
Vorhandene Rücklage
3.000 €
Unterdeckung
6.000 €
Rücklagequote vom Umsatz
19 %

je Rechnung zurücklegen

  • Eine Nachzahlung führt häufig dazu, dass das Finanzamt die Vorauszahlungen für das laufende Jahr erhöht – dann werden zwei Beträge gleichzeitig fällig. Plane diesen Fall ein.
  • Lege 19 % jeder Zahlung sofort zur Seite

    Das ist der wirksamste Umgang mit Steuerrücklagen: nicht am Jahresende rechnen, sondern bei jedem Zahlungseingang den Anteil auf ein getrenntes Konto überweisen. Was dort liegt, fühlt sich nie wie verfügbares Geld an.

  • Die Sparrate bindet 14 % deines monatlichen Gewinns

    Das ist eine Größenordnung, die sich neben den laufenden Kosten darstellen lässt.

  • Vorauszahlungen sind keine Steuer, sondern ein Abschlag

    Sie werden auf die endgültige Steuer angerechnet. Wer im Vorjahr wenig verdient hat und jetzt deutlich mehr, zahlt zu niedrige Vorauszahlungen – und bekommt die Differenz später auf einen Schlag. Genau das ist der Fall, für den diese Rücklage da ist.

Deckungsrechnung

Erwartete Steuerlast
18.000 €
Geleistete Vorauszahlungen
9.000 €
Offene Steuerschuld
9.000 €
Vorhandene Rücklage
3.000 €
Noch zurückzulegen
6.000 €

Welche Quote du künftig brauchst

Erwarteter Jahresumsatz
95.000 €
Erwarteter Jahresgewinn
65.000 €
Erwartete Steuerlast
18.000 €
Anteil am Gewinn
28 %
Anteil am Umsatz
19 %

Die Quote vom Umsatz ist die praktischere: Von jeder Zahlung, die eingeht, legst du diesen Anteil sofort auf ein separates Konto. Dann entsteht die Lücke gar nicht erst.

Sparraten bei unterschiedlicher Restlaufzeit

Je länger die Zeit bis zur Fälligkeit, desto kleiner die monatliche Belastung.

  • 3 Monate

    Monatliche Rate
    2.000 €
  • 6 Monate

    Monatliche Rate
    1.000 €
  • 9 Monate

    Monatliche Rate
    667 €
  • 12 Monate

    Monatliche Rate
    500 €

Wie wird das berechnet?

Von der erwarteten Steuerlast werden die bereits geleisteten Vorauszahlungen abgezogen. Was bleibt, ist die offene Schuld. Davon wird die vorhandene Rücklage abgezogen; der Rest verteilt sich auf die Monate bis zur Fälligkeit.

Formeln

Offene Steuerschuld
erwartete Steuerlast − geleistete Vorauszahlungen
Deckungslücke
offene Steuerschuld − vorhandene Rücklage
Monatliche Sparrate
Deckungslücke ÷ Monate bis zur Fälligkeit
Rücklagequote vom Gewinn
erwartete Steuerlast ÷ erwarteter Jahresgewinn
Rücklagequote vom Umsatz
erwartete Steuerlast ÷ erwarteter Jahresumsatz

Deine Annahmen

  • Erwartete Steuerlast 18.000 €
  • 8 Monate bis zur Fälligkeit

Rundung

  • Beträge in ganzen Cent. Negative Werte werden auf 0 gekappt – eine Erstattung ist keine negative Rücklage.

Was dieser Rechner nicht abbildet

  • Der Rechner schätzt die Steuerlast nicht, er rechnet mit dem Betrag, den du einträgst. Verwende dafür den Steuerrechner oder den Bescheid deines Steuerberaters.
  • Die Umsatzsteuer ist nicht enthalten. Sie ist ein durchlaufender Posten und gehört in eine eigene Rücklage.
  • Zinsen auf Steuernachforderungen nach § 233a AO sind nicht berücksichtigt.

Monatlich zurücklegen

750 €

Warum die Nachzahlung überrascht

Vorauszahlungen bemessen sich am letzten bekannten Ergebnis. Wer in einem Jahr deutlich mehr verdient als im Vorjahr, zahlt also zu wenig voraus – und bekommt die Differenz erst mit dem Bescheid, oft ein bis zwei Jahre später.

Dazu kommt der doppelte Schlag: Mit dem Bescheid erhöht das Finanzamt in der Regel auch die laufenden Vorauszahlungen und fordert die Differenz für bereits vergangene Quartale nach. In dieser Konstellation werden zwei erhebliche Beträge kurz hintereinander fällig.

Die Quote ist praktischer als der Jahresplan

Eine Rücklage, die man am Jahresende bildet, gibt es meist nicht. Wirksam ist die Regel: Von jedem Zahlungseingang wandert ein fester Prozentsatz sofort auf ein separates Konto.

Der Prozentsatz ergibt sich aus deiner erwarteten Steuerlast im Verhältnis zum Umsatz. Bei den meisten Solo-Selbstständigen liegt er zwischen 15 und 25 Prozent vom Nettoumsatz – der Rechner ermittelt deinen konkreten Wert.

Umsatzsteuer gehört nicht in dieselbe Rücklage

Die Umsatzsteuer, die du vereinnahmst, war nie dein Geld. Sie gehört auf ein eigenes Konto oder zumindest in eine getrennte Position – sonst sieht der Kontostand nach einem guten Monat besser aus, als er ist.

Beispielrechnung

Eine Freelancerin rechnet mit 18.000 € Steuerlast, hat 9.000 € vorausgezahlt und 3.000 € zurückgelegt. Bis zur Fälligkeit sind es acht Monate.

Offene Steuerschuld
18.000 € − 9.000 € = 9.000 €
Vorhandene Rücklage
3.000 €
Deckungslücke
6.000 €
Monatliche Rate
6.000 € ÷ 8 = 750 €
Quote vom Umsatz
18.000 € ÷ 95.000 € = 18,9 %

750 € im Monat schließen die Lücke. Wer stattdessen von Anfang an 19 Prozent jeder Zahlung zurückgelegt hätte, wäre nie in diese Situation gekommen.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent sollte ich zurücklegen?
Verlässlicher als jede Faustregel ist die eigene Quote aus diesem Rechner. Als grobe Orientierung für die erste Zeit: 20 bis 30 Prozent des Gewinns, nicht des Umsatzes. Sobald ein Steuerbescheid vorliegt, ersetzt die tatsächliche Quote die Schätzung.
Auf welches Konto gehört die Rücklage?
Auf ein separates Tagesgeldkonto, auf das im Alltag nicht zugegriffen wird. Die räumliche Trennung ist der eigentliche Zweck – nicht die Zinsen.
Was kann ich tun, wenn die Nachzahlung zu hoch ist?
Du kannst beim Finanzamt eine Stundung oder Ratenzahlung beantragen. Beides ist möglich, aber an Voraussetzungen gebunden und in der Regel verzinst. Früh fragen ist besser als abwarten.
Kann ich die Vorauszahlungen anpassen lassen?
Ja, in beide Richtungen. Wer absehbar deutlich weniger verdient, kann eine Herabsetzung beantragen. Wer mehr verdient, kann freiwillig erhöhen – das verteilt die Last und vermeidet eine große Nachzahlung.

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