Steuern & Netto
Freelancing oder Festanstellung: persönlicher Vergleich
65.000 € Jahresbrutto oder 110.000 € Umsatz – welche Zahl ist besser? Die Frage lässt sich nur beantworten, wenn man beide Seiten bis zu dem Betrag durchrechnet, der am Ende tatsächlich zur Verfügung steht.
Deine Angaben
Unterschied im verfügbaren Einkommen
+14.457,67 €
nötiger Stundensatz für dein heutiges Niveau71,45 €/h
Als Angestellter bleiben dir 40.160 € im Jahr, als Freelancer 54.617 €. Die Selbstständigkeit liegt um 14.458 € vorn – bei 140 h weniger Arbeitszeit.
- Angestellt verfügbar
- 3.347 €
- Selbstständig verfügbar
- 4.551 €
- Nötiger Jahresumsatz
- 85.743 €
- Nötiger Tagessatz
- 572 €
pro Monat
pro Monat
für dasselbe verfügbare Einkommen
bei 8 Stunden am Tag
- Beide Seiten sind Modellrechnungen auf Basis deiner Angaben. Insbesondere die Steuer der Angestelltenseite wird vereinfacht aus dem Bruttogehalt abgeleitet und weicht von deiner Lohnabrechnung ab.
- Nicht in Euro abbildbar: Kündigungsschutz, Arbeitslosengeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, betriebliche Altersvorsorge auf der einen Seite – Autonomie, Auftragswahl und Skalierbarkeit auf der anderen.
Du bräuchtest 71,45 € pro abrechenbarer Stunde
Um 40.160 € verfügbares Einkommen zu erreichen, ist ein Jahresumsatz von 85.743 € nötig. Verteilt auf 1.200 h abrechenbare Stunden ergibt das diesen Satz. Er liegt deutlich über dem Stundenlohn deines Gehalts – und genau das ist der Punkt, den die meisten unterschätzen.
Je Arbeitsstunde gerechnet sieht der Vergleich anders aus
Angestellt: 21,83 € verfügbar je Arbeitsstunde. Selbstständig: 32,13 €. Diese Größe berücksichtigt, dass Selbstständige in der Regel mehr Stunden arbeiten – und dass ein Teil davon nie auf einer Rechnung landet.
Als Angestellter zahlst du 14.138 € Sozialabgaben – dein Arbeitgeber noch einmal etwa so viel
Als Selbstständiger trägst du die Absicherung allein. Das ist der Hauptgrund, warum ein Freelancer-Satz deutlich über dem rechnerischen Stundenlohn eines Angestellten liegen muss, um gleichzuziehen.
Du planst 5 Tage weniger Urlaub als in der Anstellung
Urlaub ist als Selbstständiger unbezahlt, deshalb wird er oft kürzer geplant. Für einen fairen Vergleich sollte er auf beiden Seiten gleich lang sein – sonst vergleichst du nicht zwei Modelle, sondern zwei Lebensstile.
Als Angestellter
- Jahresbruttogehalt
- 65.000 €
- Rentenversicherung
- 6.045 €
- Krankenversicherung
- 5.688 €
- Pflegeversicherung
- 1.560 €
- Arbeitslosenversicherung
- 845 €
- Sozialabgaben zusammen
- 14.138 €
- Zu versteuerndes Einkommen
- 50.442 €
- Steuern
- 10.703 €
- Verfügbar im Jahr
- 40.160 €
Arbeitszeit: 1.840 h im Jahr, 30 Tage Urlaub.
Als Freelancer
- Jahresumsatz
- 110.000 €
- Betriebsausgaben
- 16.000 €
- Gewinn
- 94.000 €
- Steuern
- 21.383 €
- Kranken- und Pflegeversicherung
- 9.600 €
- Altersvorsorge
- 7.200 €
- Sonstige Versicherungen
- 1.200 €
- Verfügbar im Jahr
- 54.617 €
Arbeitszeit: 1.700 h im Jahr, davon 1.200 h abrechenbar.
Die beiden Modelle nebeneinander
Verglichen wird das verfügbare Einkommen – bei Angestellten nach Steuern und Sozialabgaben, bei Selbstständigen zusätzlich nach Versicherungen und Vorsorge.
Festanstellung
- Verfügbar im Jahr
- 40.160 €
- Pro Monat
- 3.347 €
- Arbeitszeit
- 1.840 h
- Je Arbeitsstunde
- 21,83 €/h
Selbstständigkeit
- Verfügbar im Jahr
- 54.617 €
- Pro Monat
- 4.551 €
- Arbeitszeit
- 1.700 h
- Je Arbeitsstunde
- 32,13 €/h
Was du als Freelancer erreichen müsstest
Der Umsatz und die Sätze, mit denen du dein heutiges verfügbares Einkommen halten würdest.
Nötiger Jahresumsatz
- Wert
- 85.743 €
Nötiger Stundensatz
- Wert
- 71,45 €/h
Nötiger Tagessatz bei 8 Stunden
- Wert
- 572 €
Abrechenbare Stunden als Grundlage
- Wert
- 1.200 h
Damit weiterrechnen
Deine Werte werden in den nächsten Rechner übernommen – du kannst sie dort jederzeit ändern.
- Rechner öffnen
Mit 71,45 € weiterrechnen
Prüfen, ob der nötige Satz zu deiner Kapazität passt.
- Rechner öffnen
Selbstständigen-Seite im Detail
Vom Umsatz zum verfügbaren Einkommen.
- Rechner öffnen
Dieselbe Frage aus Unternehmenssicht
Was kostet ein Freelancer im Vergleich zum Angestellten?
- Rechner öffnen
Das Risiko beziffern
Ohne Lohnfortzahlung trägst du den Ausfall selbst.
Wie wird das berechnet?
Beide Seiten werden bis zum verfügbaren Einkommen gerechnet. Auf der Angestelltenseite gehen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und die Einkommensteuer ab, auf der Selbstständigenseite Betriebsausgaben, Steuern, Versicherungen und Vorsorge. Zusätzlich wird ermittelt, welcher Umsatz nötig wäre, um das Angestellten-Niveau zu erreichen.
Formeln
- Sozialabgaben des Arbeitnehmers
- je zur Hälfte Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, begrenzt auf die Bemessungsgrenzen; der Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung wird allein getragen
- Zu versteuerndes Einkommen des Arbeitnehmers
- Bruttogehalt − Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a EStG) − abziehbare Vorsorgeaufwendungen (§ 10 EStG) − Sonderausgaben-Pauschbetrag
- Verfügbar als Angestellter
- Bruttogehalt − Sozialabgaben − Steuern
- Verfügbar als Selbstständiger
- Umsatz − Betriebsausgaben − Steuern − Versicherungen − Altersvorsorge
- Nötiger Umsatz
- Der Umsatz, für den das verfügbare Einkommen dem der Festanstellung entspricht – per Intervallschachtelung ermittelt
- Nötiger Stundensatz
- nötiger Umsatz ÷ abrechenbare Stunden
Deine Annahmen
- Steuerjahr 2026, Einzelveranlagung
- Angestellt: 65.000 € brutto, 40 h pro Woche, 30 Tage Urlaub
- Selbstständig: 110.000 € Umsatz, 1.700 h Arbeitszeit
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag und tatsächlich gezahlte Vorsorgebeiträge als Abzüge auf der Angestelltenseite
Rundung
- Beträge in ganzen Cent.
- Das zu versteuernde Einkommen und der Steuerbetrag werden nach § 32a EStG auf volle Euro abgerundet.
- Die Jahresarbeitszeit des Angestellten wird mit 52 Wochen abzüglich der Urlaubswochen gerechnet.
Was dieser Rechner nicht abbildet
- Die Steuer der Angestelltenseite wird aus dem Bruttogehalt abgeleitet und nicht aus einem Lohnsteuerabzugsverfahren. Individuelle Werbungskosten über dem Pauschbetrag, Freibeträge und die Steuerklasse bleiben unberücksichtigt.
- Nicht bewertet sind Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz, Arbeitslosengeld, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen und Boni.
- Auf der Selbstständigenseite fehlen Gewerbesteuer, Rücklagen und die Schwankung des Einkommens über die Jahre.
- Rentenansprüche werden nicht verglichen. Wer als Selbstständiger weniger vorsorgt, hat ein höheres verfügbares Einkommen und eine niedrigere Rente.
Quellen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif (Fassung ab VZ 2026)Geprüft am 17.9.2026 · Tarifformeln, Zonengrenzen und Rundungsregel im Wortlaut.
- § 9a EStG – Pauschbeträge für WerbungskostenGeprüft am 17.9.2026 · Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro.
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen)Geprüft am 17.9.2026 · Altersvorsorge bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung; sonstige Vorsorgeaufwendungen 2.800 € bzw. 1.900 €.
- § 10c EStG – Sonderausgaben-PauschbetragGeprüft am 17.9.2026 · 36 € je Person.
- § 3 SolzG 1995 – Bemessungsgrundlage und FreigrenzeGeprüft am 17.9.2026 · Freigrenze 20.350 € bzw. 40.700 € bei Zusammenveranlagung.
- § 4 SolzG 1995 – Zuschlagsatz und MilderungszoneGeprüft am 17.9.2026 · 5,5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 11,9 % des Unterschiedsbetrags zur Freigrenze.
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026Geprüft am 17.9.2026 · Bezugsgröße 47.460 €, Beitragsbemessungsgrenzen KV 69.750 €, RV allgemein 101.400 €, knappschaftlich 124.800 €.
- Bekanntmachung der Beitragssätze in der Rentenversicherung 2026Geprüft am 17.9.2026 · 18,6 % in der allgemeinen, 24,7 % in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
- § 241 SGB V – Allgemeiner BeitragssatzGeprüft am 17.9.2026 · 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen.
- BMG: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung – durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026Geprüft am 17.9.2026 · Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026: 2,9 % (Bekanntmachung nach § 242a Abs. 2 SGB V).
- § 55 SGB XI – Beitragssatz der PflegeversicherungGeprüft am 17.9.2026 · Beitragszuschlag für Kinderlose 0,6 Punkte, Abschlag 0,25 Punkte je Kind ab dem zweiten bis fünften Kind. Der Beitragssatz selbst beträgt seit 2025 3,6 % (Anpassung per Rechtsverordnung nach § 55 Abs. 1a SGB XI).
Unterschied im verfügbaren Einkommen
+14.457,67 €
Warum Brutto und Umsatz nicht vergleichbar sind
Vom Bruttogehalt gehen Sozialabgaben und Lohnsteuer ab – rund 20 Prozent beziehungsweise je nach Höhe 20 bis 30 Prozent. Der Arbeitgeber zahlt noch einmal etwa denselben Sozialversicherungsbeitrag obendrauf, ohne dass er auf der Abrechnung auftaucht.
Vom Umsatz gehen Betriebsausgaben ab, dann Steuern, dann die gesamte Absicherung: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit. Alles, was beim Angestellten geteilt wird, trägt der Selbstständige allein.
Die wichtigste Zahl: der nötige Stundensatz
Statt zu fragen, ob sich der Wechsel lohnt, ist die konkretere Frage: Welchen Stundensatz brauche ich, um mein heutiges Niveau zu halten? Diese Zahl ist überprüfbar – du weißt, ob sie im Markt durchsetzbar ist.
Sie liegt regelmäßig beim Zwei- bis Dreifachen des rechnerischen Stundenlohns aus dem Gehalt. Das überrascht viele, ist aber schlicht die Summe aus Arbeitgeberanteil, nicht abrechenbarer Zeit, unbezahltem Urlaub und eigener Absicherung.
Was in keiner Tabelle steht
Auf der Angestelltenseite: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz, Arbeitslosengeld, bezahlter Urlaub, oft eine betriebliche Altersvorsorge. Das sind reale Werte, die sich nur schwer beziffern lassen.
Auf der Selbstständigenseite: die Wahl der Projekte, der Kunden und der Arbeitszeit, die Möglichkeit zu skalieren und ein Einkommen, das nach oben nicht durch eine Gehaltstabelle begrenzt ist.
Der Rechner liefert die Geldseite. Die Entscheidung trifft er nicht.
Beispielrechnung
Ein Angestellter verdient 65.000 € brutto bei 40 Wochenstunden und 30 Tagen Urlaub. Als Freelancer plant er 110.000 € Umsatz, 16.000 € Betriebsausgaben und rund 18.000 € für Versicherungen und Vorsorge.
- Sozialabgaben angestellt
- rund 13.400 €
- Steuern angestellt
- rund 8.500 €
- Verfügbar angestellt
- rund 43.100 €
- Gewinn selbstständig
- 94.000 €
- Steuern und Vorsorge selbstständig
- rund 44.000 €
- Verfügbar selbstständig
- rund 50.000 €
Die Selbstständigkeit liegt vorn – bei rund 1.700 statt 1.680 Arbeitsstunden und fünf Tagen weniger Urlaub. Um das Angestellten-Niveau zu halten, wären rund 90.000 € Umsatz nötig, also etwa 75 € je abrechenbarer Stunde.
Häufige Fragen
- Warum weicht die Angestelltenseite von meiner Lohnabrechnung ab?
- Weil der Rechner die Jahressteuer aus dem Bruttogehalt ableitet und nicht den Lohnsteuerabzug nachbildet. Steuerklasse, Freibeträge und individuelle Werbungskosten sind nicht berücksichtigt. Für den Vergleich zweier Modelle ist das ausreichend genau, für deine Abrechnung nicht.
- Wie viel Umsatz brauche ich für mein aktuelles Gehalt?
- Als grobe Orientierung gilt das Anderthalb- bis Doppelte des Bruttogehalts. Der Rechner ermittelt den konkreten Wert für deine Situation – abhängig von Betriebsausgaben, Vorsorge und Steuerlast.
- Sollte ich denselben Urlaub auf beiden Seiten ansetzen?
- Für einen fairen Vergleich ja. Wer als Selbstständiger weniger Urlaub plant, verbessert das Ergebnis, ohne dass sich die wirtschaftliche Lage verbessert hätte.
- Was ist mit der Rente?
- Der Rechner vergleicht verfügbares Einkommen, keine Rentenansprüche. Als Angestellter fließen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in die gesetzliche Rente. Wer als Selbstständiger weniger zurücklegt, hat heute mehr und später weniger – setz die Altersvorsorge deshalb realistisch an.
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