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Kostenvergleich für Auftraggeber: Freelancer oder Festanstellung
Ein Tagessatz von 800 € klingt neben einem Monatsgehalt von 5.800 € nach viel. Der Vergleich stimmt nur, wenn man auf beiden Seiten dieselbe Größe betrachtet: die Vollkosten je produktiver Stunde.
Deine Angaben
Vollkosten je produktiver Stunde in der Festanstellung
68,05 €/h
Freelancer100 €/h
Ein Angestellter mit 70.000 € Jahresbrutto kostet inklusive Arbeitgeberbeiträgen und Nebenkosten 102.079 € im Jahr. Bei 1.500 h produktiver Zeit sind das 68,05 € je Stunde. Der Freelancer kostet für 120 Tage Einsatz 96.000 €, also 100 € je Stunde.
- Gesamtkosten Festanstellung
- 102.079 €
- Gesamtkosten Freelancer
- 96.000 €
- Unterschied je Stunde
- 31,95 €
- Break-even-Tagessatz
- 851 €
Freelancer günstiger
106,33 € je Stunde
- Der Vergleich ist rein wirtschaftlich. Er sagt nichts darüber, ob eine Tätigkeit als selbstständig oder als abhängige Beschäftigung einzuordnen ist – das richtet sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und kann bei falscher Einordnung erhebliche Nachforderungen auslösen.
Über dem Gehalt liegen weitere 32.079 € an Kosten
Das Bruttogehalt ist nur ein Teil der Rechnung. Arbeitgeberbeiträge, Recruiting, Ausstattung, Arbeitsplatz und Weiterbildung erhöhen die Jahreskosten auf 102.079 €. Wer einen Tagessatz mit einem Monatsgehalt vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Dinge.
Ein Angestelltenjahr hat rund 1.500 produktive Stunden
Von 2.080 bezahlten Stunden gehen Urlaub, Feiertage, Krankheit, interne Termine und Weiterbildung ab. Der Freelancer wird nur für die Tage bezahlt, an denen er arbeitet – dieser Unterschied ist der Kern des Vergleichs.
Break-even bei 851 € Tagessatz
Bis zu diesem Satz kostet der Freelancer für 120 Tage Einsatz nicht mehr als der Angestellte im ganzen Jahr. Darüber wird die Festanstellung günstiger – sofern der Bedarf tatsächlich ganzjährig besteht.
Kosten sind nur eine Seite der Entscheidung
Für die Festanstellung sprechen Verfügbarkeit, Wissensaufbau im Haus und Bindung. Für den Freelancer sprechen Flexibilität, Spezialwissen auf Zeit und die Möglichkeit, bei schwankendem Bedarf nichts zu bezahlen. Diese Faktoren stehen in keiner Tabelle.
Der Freelancer kostet das 1,47-fache je Stunde
Ein Aufschlag ist normal: Er deckt Leerlauf zwischen Projekten, eigene Vorsorge, Weiterbildung und das unternehmerische Risiko. Faktoren zwischen 1,3 und 2,0 sind marktüblich.
Kosten der Festanstellung
- Jahresbruttogehalt
- 70.000 €
- Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung
- 14.779 €
- Recruiting und Einarbeitung
- 8.000 €
- Arbeitsplatz und Ausstattung
- 2.500 €
- Raum- und Infrastrukturkosten
- 4.800 €
- Weiterbildung
- 2.000 €
- Gesamtkosten im Jahr
- 102.079 €
- Produktive Stunden
- 1.500 h
- Kosten je produktiver Stunde
- 68,05 €/h
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung: 21,1 % des Bruttogehalts.
Kosten des Freelancers
- Honorar
- 96.000 €
- Gesamtkosten
- 96.000 €
- Produktive Stunden
- 960 h
- Kosten je produktiver Stunde
- 100 €/h
Beim Freelancer fallen keine Kosten für Urlaub, Krankheit, Weiterbildung oder Leerlauf an.
Beide Modelle nebeneinander
Der Vergleich funktioniert nur über die produktive Stunde. Gehalt gegen Tagessatz zu stellen, führt systematisch in die Irre.
Festanstellung
- Gesamtkosten
- 102.079 €
- Produktive Stunden
- 1.500 h
- Je Stunde
- 68,05 €/h
Freelancer
- Gesamtkosten
- 96.000 €
- Produktive Stunden
- 960 h
- Je Stunde
- 100 €/h
Bis zu einem Tagessatz von 851 € kostet der Freelancer für 120 Tage nicht mehr als die Festanstellung im ganzen Jahr.
Damit weiterrechnen
Deine Werte werden in den nächsten Rechner übernommen – du kannst sie dort jederzeit ändern.
Wie wird das berechnet?
Verglichen werden die Vollkosten je produktiver Stunde. Auf der Angestelltenseite werden Bruttogehalt, Arbeitgeberbeiträge und alle Nebenkosten addiert und durch die tatsächlich produktiven Stunden geteilt. Auf der Freelancer-Seite stehen Honorar, Vermittlungsgebühr und Nebenkosten für die benötigten Tage.
Formeln
- Kosten Festanstellung
- Bruttogehalt + Arbeitgeberbeiträge + Recruiting + Ausstattung + Arbeitsplatz + Weiterbildung
- Arbeitgeberbeiträge
- je zur Hälfte Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, begrenzt auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze
- Kosten je produktiver Stunde
- Gesamtkosten ÷ produktive Stunden
- Kosten Freelancer
- Tagessatz × Projekttage × (1 + Vermittlungsgebühr) + Nebenkosten
- Break-even-Tagessatz
- (Jahreskosten der Festanstellung − Nebenkosten) ÷ (Projekttage × (1 + Vermittlungsgebühr))
Deine Annahmen
- Jahresbrutto 70.000 €, 1.500 h produktive Stunden
- Tagessatz 800 € für 120 Tage à 8 h
- Arbeitgeberanteil nach den Beitragssätzen und Bemessungsgrenzen 2026
Rundung
- Beträge in ganzen Cent. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden auf das Jahresbrutto angewendet.
Was dieser Rechner nicht abbildet
- Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage sowie die gesetzliche Unfallversicherung sind nicht enthalten. Sie erhöhen die Arbeitgeberkosten um typischerweise ein bis zwei Prozentpunkte.
- Betriebliche Altersvorsorge, Boni, Firmenwagen und Sonderzahlungen sind nicht abgebildet – trag sie gegebenenfalls im Bruttogehalt mit ein.
- Für den Freelancer fällt Umsatzsteuer an, die für vorsteuerabzugsberechtigte Auftraggeber jedoch kein Kostenfaktor ist. Der Rechner arbeitet deshalb mit Nettobeträgen.
- Die Frage der Scheinselbstständigkeit ist rechtlich zu beurteilen und nicht Gegenstand dieser Rechnung.
Quellen
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026Geprüft am 17.9.2026 · Bezugsgröße 47.460 €, Beitragsbemessungsgrenzen KV 69.750 €, RV allgemein 101.400 €, knappschaftlich 124.800 €.
- Bekanntmachung der Beitragssätze in der Rentenversicherung 2026Geprüft am 17.9.2026 · 18,6 % in der allgemeinen, 24,7 % in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
- § 241 SGB V – Allgemeiner BeitragssatzGeprüft am 17.9.2026 · 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen.
- BMG: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung – durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026Geprüft am 17.9.2026 · Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026: 2,9 % (Bekanntmachung nach § 242a Abs. 2 SGB V).
- § 55 SGB XI – Beitragssatz der PflegeversicherungGeprüft am 17.9.2026 · Beitragszuschlag für Kinderlose 0,6 Punkte, Abschlag 0,25 Punkte je Kind ab dem zweiten bis fünften Kind. Der Beitragssatz selbst beträgt seit 2025 3,6 % (Anpassung per Rechtsverordnung nach § 55 Abs. 1a SGB XI).
Vollkosten je produktiver Stunde in der Festanstellung
68,05 €/h
Was ein Angestellter wirklich kostet
Zum Bruttogehalt kommen die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung – rund 20 Prozent, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenzen. Dazu Recruiting, Einarbeitung, Arbeitsplatz, Hardware, Software, Weiterbildung und anteilige Verwaltungskosten.
Bei 70.000 € Bruttogehalt landet man schnell bei 90.000 bis 95.000 € Jahreskosten – ohne dass eine einzige Stunde mehr gearbeitet worden wäre.
Und wie viele Stunden dabei herauskommen
Ein Arbeitsjahr hat rund 2.080 bezahlte Stunden. Davon gehen Urlaub, Feiertage, Krankheitstage, interne Meetings, Weiterbildung und Leerlauf ab. Übrig bleiben in den meisten Organisationen 1.400 bis 1.600 produktive Stunden.
Der Freelancer wird nur für die Tage bezahlt, an denen er arbeitet. Urlaub, Krankheit und Leerlauf trägt er selbst – das ist der Grund, warum sein Satz höher liegen muss.
Warum hier kein Gewinner ausgerufen wird
Welches Modell günstiger ist, hängt vom Bedarf ab. Bei ganzjährigem, gleichmäßigem Bedarf ist die Festanstellung meist günstiger. Bei 120 Projekttagen im Jahr fast nie.
Dazu kommen Faktoren, die sich nicht in Euro ausdrücken lassen: Wissen, das im Haus bleibt, Verfügbarkeit, Einarbeitungszeit, Flexibilität bei schwankender Auslastung. Der Rechner liefert die Kostenseite – die Entscheidung bleibt eine unternehmerische.
Beispielrechnung
Ein Angestellter mit 70.000 € Jahresbrutto, 1.500 produktiven Stunden und 17.300 € Nebenkosten gegenüber einem Freelancer mit 800 € Tagessatz für 120 Projekttage à 8 Stunden.
- Arbeitgeberbeiträge
- rund 14.000 €
- Gesamtkosten Festanstellung
- rund 101.000 €
- Je produktiver Stunde
- 101.000 € ÷ 1.500 h ≈ 67 €
- Gesamtkosten Freelancer
- 120 × 800 € = 96.000 €
- Je produktiver Stunde
- 96.000 € ÷ 960 h = 100 €
- Break-even-Tagessatz
- 101.000 € ÷ 120 ≈ 842 €
Je Stunde kostet der Freelancer rund 50 Prozent mehr. In Summe liegt er unter den Jahreskosten der Festanstellung – weil er nur 120 Tage eingesetzt wird. Bei ganzjährigem Bedarf dreht sich das Bild.
Häufige Fragen
- Wie hoch sind die Arbeitgeberkosten über dem Bruttogehalt?
- Der reine Sozialversicherungsanteil liegt bei rund 20 Prozent, sinkt aber oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen relativ. Dazu kommen Umlagen und die Unfallversicherung. Mit Arbeitsplatz-, Recruiting- und Weiterbildungskosten liegt der Gesamtaufschlag häufig bei 30 bis 45 Prozent.
- Wie viele produktive Stunden soll ich ansetzen?
- 1.400 bis 1.600 sind übliche Werte. Wer höher ansetzt, unterstellt, dass jede bezahlte Stunde auch verrechenbare Leistung erzeugt – das trifft in kaum einer Organisation zu.
- Warum ist der Freelancer je Stunde teurer?
- Weil sein Satz Leerlauf zwischen Projekten, eigene Kranken- und Altersvorsorge, Weiterbildung, Verwaltung und das unternehmerische Risiko decken muss. Ein Faktor von 1,3 bis 2,0 gegenüber den Vollkosten eines Angestellten ist marktüblich.
- Was ist mit der Umsatzsteuer?
- Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist sie ein durchlaufender Posten und damit kein Kostenfaktor. Der Rechner arbeitet deshalb durchgehend mit Nettobeträgen. Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Auftraggebern – etwa im Gesundheitswesen – sieht die Rechnung anders aus.
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