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Recht & Status

Kleinunternehmerregelung prüfen

Prüfe, ob du die Kleinunternehmerregelung noch anwenden darfst, wie viel Umsatz bis zur Grenze frei ist und was der Verzicht auf den Vorsteuerabzug dich kostet.

Deine Angaben

Vereinnahmte Entgelte des vorangegangenen Kalenderjahres, ohne Umsätze aus dem Verkauf von Anlagevermögen.

Was bis zum 31. Dezember voraussichtlich noch dazukommt.

Noch frei bis zur Grenze

im Rahmen

77.000 €

Mit 23.000 € erwartetem Gesamtumsatz bleibst du unter der Grenze von 100.000 €. Bis dahin sind es noch 77.000 €.

Grenze Vorjahr
25.000 €
Grenze laufendes Jahr
100.000 €
Erwarteter Gesamtumsatz
23.000 €
Verfallende Vorsteuer
957,98 €

aus deinen Betriebsausgaben

  • Der Verzicht auf die Regelung bindet dich für mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).
  • Für Leistungen ins EU-Ausland gelten eigene Regeln; seit 2025 gibt es dafür das besondere Meldeverfahren nach § 19a UStG. Dieser Rechner bildet nur den inländischen Fall ab.
  • Die Grenze wirkt sofort, nicht zum Jahresende

    Wird die Grenze des laufenden Jahres überschritten, ist bereits der Umsatz steuerpflichtig, mit dem sie gerissen wird. Wer die Rechnung ohne Umsatzsteuer geschrieben hat, schuldet sie trotzdem und muss sie beim Kunden nachfordern oder aus dem eigenen Honorar tragen.

  • Bei Geschäftskunden ist die Umsatzsteuer kein Preisnachteil

    Ein vorsteuerabzugsberechtigter Kunde zahlt zwar brutto mehr, holt sich die Steuer aber vom Finanzamt zurück. Der Preisvorteil der Kleinunternehmerregelung wirkt nur bei Privatkunden und bei Kunden ohne Vorsteuerabzug, etwa Ärzten, Versicherungen und Vereinen.

  • Was der Verzicht kostet

    Aus deinen Betriebsausgaben verfallen 957,98 € Vorsteuer im Jahr. Wer viel investiert, fährt mit der Regelbesteuerung unter Umständen besser, obwohl sie mehr Aufwand macht.

Prüfung der beiden Grenzen

Gesamtumsatz Vorjahrim Rahmen
18.000 €
Grenze Vorjahr
25.000 €
Erwarteter Gesamtumsatz laufendes Jahr
23.000 €
Maßgebliche Grenze
100.000 €
Noch frei
77.000 €

Wenn du zur Regelbesteuerung wechselst

Umsatzsteuer auf den geplanten Umsatzwird zusätzlich in Rechnung gestellt und abgeführt
4.370 €
Abziehbare Vorsteuer
957,98 €
Wirkung auf dein Honorar bei Geschäftskundendie Umsatzsteuer ist dort ein durchlaufender Posten
957,98 €

Bei Privatkunden wirkt die Umsatzsteuer dagegen wie eine Preiserhöhung um 19 %, wenn du sie aufschlägst.

Wie wird das berechnet?

Geprüft werden zwei Grenzen: der Gesamtumsatz des Vorjahres gegen 25.000 € und der Gesamtumsatz des laufenden Jahres gegen 100.000 €. Im Gründungsjahr tritt an die Stelle der zweiten Grenze ebenfalls der Wert von 25.000 €.

Formeln

Voraussetzung
Vorjahr ≤ 25.000 € und laufendes Jahr ≤ 100.000 €
Gründungsjahr
laufendes Jahr ≤ 25.000 €
Verfallende Vorsteuer
Betriebsausgaben brutto × Satz ÷ (1 + Satz)

Deine Annahmen

  • Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten (§ 19 Abs. 2 UStG)
  • Umsätze aus dem Verkauf von Anlagevermögen bleiben außer Ansatz
  • Vollständiges Vorjahr

Rundung

  • Beträge werden auf den vollen Cent gerundet; die Grenzen selbst sind glatte Eurobeträge.

Was dieser Rechner nicht abbildet

  • Der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG ist enger als der Umsatz im Alltagsverständnis: bestimmte steuerfreie Umsätze und Hilfsumsätze bleiben außer Ansatz. Dieser Rechner nimmt den eingegebenen Wert, wie er ist.
  • Der unterjährige Wechsel wird nur dem Grunde nach gezeigt, nicht nach einzelnen Rechnungen aufgeteilt.
  • Das besondere Meldeverfahren für die Kleinunternehmerregelung in anderen Mitgliedstaaten (§ 19a UStG) ist nicht abgebildet.

Quellen

Noch frei bis zur Grenze

77.000 €

Zwei Grenzen, die unterschiedlich funktionieren

Die 25.000 € des Vorjahres sind eine Eintrittsbedingung. Wer sie überschritten hat, ist im laufenden Jahr regelbesteuert, auch wenn das Geschäft danach einbricht. Diese Grenze schaut nur zurück.

Die 100.000 € des laufenden Jahres wirken dagegen sofort. Schon der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, ist steuerpflichtig, nicht erst der Umsatz des Folgejahres. Wer die Grenze reißt und das erst im Januar bemerkt, hat Rechnungen ohne Umsatzsteuer geschrieben, die Umsatzsteuer aber trotzdem zu zahlen.

Im Gründungsjahr gilt die kleine Grenze

Wer im laufenden Jahr startet, hat kein Vorjahr. Nach Auffassung der Finanzverwaltung tritt an die Stelle der 100.000 € dann der Wert von 25.000 €. Das steht nicht im Gesetzestext selbst, sondern im Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18. März 2025.

Eine Hochrechnung auf ein volles Jahr findet seit 2025 nicht mehr statt: Maßgeblich ist der tatsächliche Gesamtumsatz des Kalenderjahres.

Die Regelung ist nicht immer die günstigere Wahl

Kleinunternehmer sparen Aufwand, verlieren aber den Vorsteuerabzug. Wer Hardware, Software, ein Fahrzeug oder ein Büro finanziert, zahlt die Umsatzsteuer darauf endgültig selbst.

Der Preisvorteil wirkt außerdem nur bei Kunden ohne Vorsteuerabzug. Bei Geschäftskunden ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten: Dort kostet der Verzicht nur, er bringt nichts.

Beispielrechnung

Eine Entwicklerin hatte im Vorjahr 18.000 € Gesamtumsatz, in diesem Jahr bisher 14.000 € und erwartet noch 9.000 €.

Vorjahr
18.000 € ≤ 25.000 € (Bedingung erfüllt)
Laufendes Jahr
14.000 € + 9.000 € = 23.000 €
Maßgebliche Grenze
100.000 €
Noch frei
77.000 €
Verfallende Vorsteuer bei 6.000 € Ausgaben
6.000 € × 19 ÷ 119 = 957,98 €

Die Regelung bleibt anwendbar. Die eigentliche Frage ist eine andere: Ob sich der Verzicht auf knapp 960 € Vorsteuer im Jahr lohnt, hängt daran, ob die Kunden vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Häufige Fragen

Was zählt zum Gesamtumsatz?
Die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe der steuerbaren Umsätze, vermindert um bestimmte steuerfreie Umsätze. Verkäufe von Anlagevermögen bleiben außer Ansatz. Maßgeblich ist der Zufluss, nicht das Rechnungsdatum.
Was passiert, wenn ich die Grenze mitten im Jahr reiße?
Ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, gilt die Regelbesteuerung. Dieser Umsatz selbst ist bereits steuerpflichtig. Die vorherigen Umsätze des Jahres bleiben steuerfrei.
Kann ich freiwillig auf die Regelung verzichten?
Ja, durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt. Der Verzicht bindet mindestens fünf Kalenderjahre. Er lohnt sich vor allem bei hohen Investitionen und bei Kunden mit Vorsteuerabzug.
Muss ich als Kleinunternehmer etwas auf die Rechnung schreiben?
Es darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sonst schuldest du sie nach § 14c UStG. Üblich und sinnvoll ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG.

Tim Rutte, Betreiber und Autor. Über diese Seite

Zuletzt geprüft am 18.09.2026. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Werte stehen mit ihrer Fundstelle unter „Wie wird das berechnet?“.

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