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Recht & Status

Scheinselbstständigkeit: Selbstcheck

Eine strukturierte Selbsteinschätzung: Welche Merkmale deines Auftragsverhältnisses sprechen für Selbstständigkeit, welche für ein Beschäftigungsverhältnis? Orientierung, keine Rechtsberatung.

Deine Angaben

Weisungen

§ 7 Abs. 1 SGB IV nennt die Tätigkeit nach Weisungen als ersten Anhaltspunkt für eine Beschäftigung.

Eingliederung in die Arbeitsorganisation

Der zweite ausdrücklich genannte Anhaltspunkt: das Aufgehen im Betrieb des Auftraggebers.

Unternehmerisches Auftreten und Risiko

Was in der Rechtsprechung für eine selbstständige Tätigkeit spricht.

Punkte in Richtung Beschäftigung

Die Merkmale sprechen überwiegend für Selbstständigkeit

33von 100

Nach deinen Angaben überwiegen die Merkmale, die für eine selbstständige Tätigkeit sprechen. Das ist eine Selbsteinschätzung, kein Bescheid: Entschieden wird im Einzelfall und über alle Umstände zusammen.

Merkmale für Beschäftigung
10 Punkte
Merkmale für Selbstständigkeit
20 Punkte
Höchstwert
30 Punkte
Zutreffende Warnzeichen
0
  • Dieser Selbstcheck ist keine Rechtsberatung und keine Statusfeststellung. Er gewichtet Merkmale, die Rechtsprechung und Verwaltung verwenden, und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
  • Die Gewichtung der Merkmale ist eine Einordnung dieser Seite, keine amtliche Punkteskala. Eine solche gibt es nicht.
  • Entschieden wird über das Gesamtbild

    Kein einzelnes Merkmal entscheidet, auch nicht die Zahl der Auftraggeber. Die Deutsche Rentenversicherung Bund würdigt alle Umstände des Einzelfalls. Maßgeblich ist dabei die tatsächlich gelebte Praxis, nicht die Überschrift des Vertrags.

  • Der Weg zur Sicherheit heißt Statusfeststellung

    Nach § 7a SGB IV können beide Seiten eine Entscheidung über den Erwerbsstatus beantragen, auf Antrag auch schon vor Aufnahme der Tätigkeit. Das ist der einzige Weg zu einer verbindlichen Antwort; ein Rechner kann sie nicht geben.

  • Keine schwerwiegenden Beschäftigungsmerkmale angegeben

    Weder Weisungen zur Ausführung noch eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation treffen zu. Das sind die beiden Anhaltspunkte, die das Gesetz ausdrücklich nennt.

Was du angegeben hast

Keine Beschäftigungsmerkmale angekreuzt

Nicht angekreuzte Merkmale der Selbstständigkeit zählen ebenfalls, weil fehlendes Unternehmerrisiko selbst ein Anhaltspunkt ist.

Wie wird das berechnet?

Vierzehn Merkmale aus § 7 SGB IV und der Praxis der Statusfeststellung werden gewichtet und zu einem Wert zwischen 0 und 100 zusammengefasst. 0 bedeutet, dass alle Merkmale für Selbstständigkeit sprechen, 100, dass alle für eine Beschäftigung sprechen.

Formeln

Punkte für Beschäftigung
Summe der Gewichte zutreffender Beschäftigungsmerkmale + Summe der Gewichte nicht zutreffender Selbstständigkeitsmerkmale
Wert
Punkte für Beschäftigung ÷ 30 × 100
Einordnung
unter 35 selbstständig, 35 bis 59 gemischt, ab 60 Beschäftigung

Deine Annahmen

  • Ein einzelnes Auftragsverhältnis, nicht dein Geschäft insgesamt
  • Bewertet wird die gelebte Praxis, nicht der Vertragstext

Rundung

  • Der Wert wird kaufmännisch auf ganze Punkte gerundet.

Was dieser Rechner nicht abbildet

  • Es gibt keine amtliche Punkteskala. Die Gewichtung bildet ab, welche Merkmale in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis als stark gelten, ersetzt aber keine Gesamtwürdigung.
  • Branchenbesonderheiten sind nicht abgebildet, etwa die Regeln für Lehrende, Pflegekräfte, Honorarärzte oder IT-Projekte mit Arbeitnehmerüberlassung.
  • Die Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung ist eine eigene Frage und hier nicht enthalten.

Quellen

  • § 7 SGB IV – BeschäftigungGeprüft am 18.9.2026 · Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
  • § 7a SGB IV – Feststellung des ErwerbsstatusGeprüft am 18.9.2026 · Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund; Entscheidung aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls.

Punkte in Richtung Beschäftigung

33von 100

Was das Gesetz überhaupt sagt

§ 7 Abs. 1 SGB IV ist kurz: Beschäftigung ist nichtselbstständige Arbeit. Anhaltspunkte dafür sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Mehr steht dort nicht.

Alles Weitere kommt aus der Rechtsprechung und aus der Praxis der Deutschen Rentenversicherung. Deshalb gibt es keine Checkliste mit verbindlichem Ergebnis, sondern nur Merkmale unterschiedlichen Gewichts.

Der teuerste Irrtum betrifft den Auftraggeber

Stellt sich heraus, dass ein Auftragsverhältnis tatsächlich eine Beschäftigung war, schuldet der Auftraggeber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge nach, in der Regel für bis zu vier Jahre, bei Vorsatz länger. Vom Honorar zurückfordern kann er nur einen kleinen Teil.

Für dich stehen andere Dinge im Raum: die Umsatzsteuer auf die gestellten Rechnungen, die Frage nach Beiträgen und, praktisch am wichtigsten, der Auftrag selbst. Viele Auftraggeber beenden ein Verhältnis lieber, als das Risiko zu tragen.

Was hilft, bevor jemand fragt

Mehrere Auftraggeber, ein eigener Marktauftritt, eigene Betriebsmittel, eigene Preise und die Freiheit, Aufträge abzulehnen: Das sind die Merkmale, die sich aktiv gestalten lassen. Sie helfen nur, wenn sie gelebt werden.

Was nicht hilft, ist ein Vertrag, der das Gegenteil der Praxis behauptet. Geprüft wird, wie tatsächlich gearbeitet wird.

Ein typischer Grenzfall

Ein Entwickler arbeitet seit zwei Jahren für einen einzigen Kunden, im Team, mit dessen Laptop, in dessen Jira.

Ein Auftraggeber, fast der gesamte Umsatz
spricht für Beschäftigung
Feste Rolle im Team, Teilnahme an Dailies
spricht für Beschäftigung
Arbeitsmittel des Auftraggebers
spricht für Beschäftigung
Eigene Preisgestaltung, Aufträge ablehnbar
spricht für Selbstständigkeit
Eigener Marktauftritt, weitere Anfragen
spricht für Selbstständigkeit

Solche Fälle sind offen. Sie werden erst dann entschieden, wenn eine Betriebsprüfung, die Krankenkasse oder ein Statusfeststellungsantrag sie auf den Tisch bringt. Wer vorher gestaltet, hat die besseren Karten.

Häufige Fragen

Ist ein einziger Auftraggeber automatisch Scheinselbstständigkeit?
Nein. Die Zahl der Auftraggeber ist ein Merkmal unter vielen. Sie verstärkt andere Merkmale, begründet für sich genommen aber keine Beschäftigung. Umgekehrt schützen mehrere Auftraggeber nicht, wenn im einzelnen Verhältnis alles nach Weisung läuft.
Was ist die Statusfeststellung nach § 7a SGB IV?
Ein Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, in dem beide Beteiligten eine Entscheidung über den Erwerbsstatus beantragen können, auf Antrag auch schon vor Aufnahme der Tätigkeit. Andere Versicherungsträger sind an die Entscheidung gebunden.
Hilft es, GmbH oder UG zu gründen?
Nicht automatisch. Auch der Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH kann im Verhältnis zum Auftraggeber abhängig beschäftigt sein. Die Rechtsform ändert die Prüfung nicht, sie verschiebt sie nur.
Warum zählt ein nicht angekreuztes Merkmal mit?
Weil das Fehlen unternehmerischer Merkmale selbst ein Anhaltspunkt ist. Wer keine eigenen Betriebsmittel einsetzt, keine eigenen Preise verhandelt und keine Aufträge ablehnen kann, trägt kein Unternehmerrisiko.

Tim Rutte, Betreiber und Autor. Über diese Seite

Zuletzt geprüft am 18.09.2026. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Werte stehen mit ihrer Fundstelle unter „Wie wird das berechnet?“.

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