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Absicherung & Vorsorge

Künstlersozialkassen-Rechner

Was du als Mitglied der Künstlersozialkasse monatlich zahlst: Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, jeweils zur Hälfte, plus der Vergleich zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung.

Deine Angaben

Gewinn aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Diesen Wert meldest du der Künstlersozialkasse jährlich im Voraus.

Voreingestellt ist der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2026 von 2,9 %. Auch er wird hälftig geteilt.

Pflegeversicherung

Dein Beitragsanteil an die Künstlersozialkasse

versicherungspflichtig

496,25 €/Monat

im Jahr5.955 €

Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zusammen, bei 2.500 € Arbeitseinkommen im Monat. Im Jahr sind das 5.955 €.

Rentenversicherung
232,50 €
Krankenversicherung
218,75 €
Pflegeversicherung
45,00 €
Anteil am Arbeitseinkommen
19,9 %
  • Ob deine Tätigkeit künstlerisch oder publizistisch im Sinne des KSVG ist, entscheidet die Künstlersozialkasse. Dieser Rechner prüft das nicht.
  • Privat Versicherte zahlen ihren KSK-Zuschuss nach anderen Regeln; diese Variante ist hier nicht abgebildet.
  • Die Künstlersozialkasse trägt die andere Hälfte

    Allein in Kranken- und Pflegeversicherung sparst du dadurch 263,75 € im Monat gegenüber einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung, die 527,50 € kosten würde. Dazu kommt die Rentenversicherung, für die ein anderer Selbstständiger 465,00 € allein zahlen müsste.

  • Die Meldung ist eine Schätzung mit Folgen

    Du meldest dein voraussichtliches Arbeitseinkommen im Voraus. Wer zu niedrig schätzt, zahlt zunächst weniger und bekommt die Differenz nachberechnet; wer dauerhaft deutlich danebenliegt, riskiert eine Prüfung.

  • Die Rentenversicherung ist hier Pflicht

    Anders als die meisten Selbstständigen sind Versicherte der Künstlersozialkasse rentenversicherungspflichtig. Das ist kein Nachteil, aber es macht den Beitrag höher als eine reine Krankenversicherung.

Die drei Zweige einzeln

Arbeitseinkommen im Monat
2.500,00 €
Bemessungsgrundlage Kranken- und Pflegeversicherung
2.500,00 €
Rentenversicherung (halber Beitragssatz)
232,50 €
Krankenversicherung (halber Beitragssatz)
218,75 €
Pflegeversicherung
45,00 €
Beitragsanteil im Monat
496,25 €

Fällig ist der Anteil jeweils am Fünften des Folgemonats.

Gegenüber der freiwilligen gesetzlichen Versicherung

Kranken- und Pflegeversicherung freiwillig gesetzlich
527,50 €
Kranken- und Pflegeversicherung über die Künstlersozialkasse
263,75 €
Unterschied im Monat
263,75 €

Ohne die Rentenversicherung gerechnet, die es in der freiwilligen Variante nicht zwingend gibt.

Wie wird das berechnet?

Versicherte der Künstlersozialkasse zahlen die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Bemessungsgrundlage ist das gemeldete voraussichtliche Arbeitseinkommen, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenzen des jeweiligen Zweigs.

Formeln

Monatliche Bemessungsgrundlage
gemeldetes Jahresarbeitseinkommen ÷ 12
Rentenversicherung
Bemessungsgrundlage × 18,6 % ÷ 2
Krankenversicherung
Bemessungsgrundlage × (14,6 % + Zusatzbeitrag) ÷ 2
Pflegeversicherung
Bemessungsgrundlage × (3,6 % ÷ 2 + 0,6 % bei Kinderlosigkeit − 0,25 % je Kind ab dem zweiten)

Zuschlag und Abschlag nach § 55 Abs. 3 SGB XI werden nicht halbiert (§ 16a Abs. 1 Satz 2 KSVG).

Deine Annahmen

  • Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse mit gesetzlicher Krankenversicherung
  • Mit Anspruch auf Krankengeld
  • Zusatzbeitrag 2,9 %

Rundung

  • Je Zweig wird kaufmännisch auf den vollen Cent gerundet.

Was dieser Rechner nicht abbildet

  • Die Prüfung der Versicherungspflicht bildet nur die Einkommensgrenze ab, nicht die Frage, ob die Tätigkeit künstlerisch oder publizistisch ist.
  • Die Ausnahme für zweimaliges Unterschreiten der Grenze innerhalb von sechs Jahren (§ 3 Abs. 3 KSVG) ist nicht abgebildet.
  • Die Künstlersozialabgabe der Verwerter ist eine andere Abgabe und kein Bestandteil dieses Beitrags.

Quellen

Dein Beitragsanteil an die Künstlersozialkasse

496,25 €/Monat

Warum die Künstlersozialkasse den Unterschied macht

Ein Selbstständiger zahlt seine Sozialversicherung allein. Wer über die Künstlersozialkasse versichert ist, zahlt dagegen nur die Hälfte, wie ein Angestellter. Die andere Hälfte kommt aus der Künstlersozialabgabe der Verwerter und einem Zuschuss des Bundes.

Für die Kalkulation ist das die mit Abstand größte Stellschraube in der Absicherung. Sie ändert nicht den Stundensatz, den der Markt hergibt, aber sie ändert, was davon bei dir ankommt.

Die Grenze von 3.900 Euro

Versicherungsfrei bleibt, wer im Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 3.900 € Arbeitseinkommen aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit erzielt. In den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit gilt diese Grenze nicht.

Wer sie später unterschreitet, verliert die Versicherung nicht sofort: Zweimal innerhalb von sechs Kalenderjahren bleibt die Versicherungspflicht bestehen.

Gemeldet wird im Voraus

Die Künstlersozialkasse rechnet mit dem Arbeitseinkommen, das du für das kommende Jahr schätzt. Diese Meldung ist keine Formalie: Sie bestimmt deinen Beitrag und damit auch deine Rentenanwartschaft.

Weicht das tatsächliche Einkommen ab, wird korrigiert. Eine dauerhaft zu niedrige Schätzung ist deshalb kein Sparmodell, sondern eine aufgeschobene Nachzahlung.

Beispielrechnung

Ein Publizist meldet 30.000 € Arbeitseinkommen für das Jahr, Zusatzbeitrag 2,9 %, ein Kind unter 25.

Bemessungsgrundlage im Monat
30.000 € ÷ 12 = 2.500,00 €
Rentenversicherung
2.500 € × 9,30 % = 232,50 €
Krankenversicherung
2.500 € × 8,75 % = 218,75 €
Pflegeversicherung
2.500 € × 1,80 % = 45,00 €
Beitragsanteil im Monat
496,25 €

Dieselbe Person ohne Künstlersozialkasse zahlt allein für Kranken- und Pflegeversicherung 527,50 € im Monat, und zwar ohne jede Altersvorsorge. Der Unterschied über ein Jahr liegt bei über 3.000 €.

Häufige Fragen

Wer kann in die Künstlersozialkasse?
Selbstständige, die erwerbsmäßig Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren, oder die als Publizisten tätig sind. Dazu zählen auch Designerinnen, Fotografen, Texterinnen und Webdesigner, sofern der gestalterische Anteil überwiegt. Die Einordnung nimmt die Künstlersozialkasse vor.
Zahle ich die Künstlersozialabgabe selbst?
Nein. Die Künstlersozialabgabe zahlen Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten. Sie ist die Gegenfinanzierung deines Beitragszuschusses, nicht dein eigener Beitrag.
Was gilt, wenn ich zusätzlich nicht-künstlerisch arbeite?
Für die Grenze von 3.900 € zählt nur das Arbeitseinkommen aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit. Andere selbstständige Einkünfte können die Versicherung gefährden, wenn sie überwiegen. Das ist ein Fall für die Künstlersozialkasse selbst, nicht für einen Rechner.
Warum wird der Zuschlag für Kinderlose nicht halbiert?
Weil § 16a Abs. 1 Satz 2 KSVG ausdrücklich auf die Beträge nach § 55 Abs. 3 SGB XI verweist: Sie erhöhen oder mindern den Beitragsanteil in voller Höhe. Kinderlose zahlen die 0,6 Punkte also allein.

Tim Rutte, Betreiber und Autor. Über diese Seite

Zuletzt geprüft am 18.09.2026. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Werte stehen mit ihrer Fundstelle unter „Wie wird das berechnet?“.

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