Absicherung & Vorsorge
Künstlersozialkassen-Rechner
Was du als Mitglied der Künstlersozialkasse monatlich zahlst: Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, jeweils zur Hälfte, plus der Vergleich zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung.
Deine Angaben
Dein Beitragsanteil an die Künstlersozialkasse
versicherungspflichtig496,25 €/Monat
im Jahr5.955 €
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zusammen, bei 2.500 € Arbeitseinkommen im Monat. Im Jahr sind das 5.955 €.
- Rentenversicherung
- 232,50 €
- Krankenversicherung
- 218,75 €
- Pflegeversicherung
- 45,00 €
- Anteil am Arbeitseinkommen
- 19,9 %
- Ob deine Tätigkeit künstlerisch oder publizistisch im Sinne des KSVG ist, entscheidet die Künstlersozialkasse. Dieser Rechner prüft das nicht.
- Privat Versicherte zahlen ihren KSK-Zuschuss nach anderen Regeln; diese Variante ist hier nicht abgebildet.
Die Künstlersozialkasse trägt die andere Hälfte
Allein in Kranken- und Pflegeversicherung sparst du dadurch 263,75 € im Monat gegenüber einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung, die 527,50 € kosten würde. Dazu kommt die Rentenversicherung, für die ein anderer Selbstständiger 465,00 € allein zahlen müsste.
Die Meldung ist eine Schätzung mit Folgen
Du meldest dein voraussichtliches Arbeitseinkommen im Voraus. Wer zu niedrig schätzt, zahlt zunächst weniger und bekommt die Differenz nachberechnet; wer dauerhaft deutlich danebenliegt, riskiert eine Prüfung.
Die Rentenversicherung ist hier Pflicht
Anders als die meisten Selbstständigen sind Versicherte der Künstlersozialkasse rentenversicherungspflichtig. Das ist kein Nachteil, aber es macht den Beitrag höher als eine reine Krankenversicherung.
Die drei Zweige einzeln
- Arbeitseinkommen im Monat
- 2.500,00 €
- Bemessungsgrundlage Kranken- und Pflegeversicherung
- 2.500,00 €
- Rentenversicherung (halber Beitragssatz)
- 232,50 €
- Krankenversicherung (halber Beitragssatz)
- 218,75 €
- Pflegeversicherung
- 45,00 €
- Beitragsanteil im Monat
- 496,25 €
Fällig ist der Anteil jeweils am Fünften des Folgemonats.
Gegenüber der freiwilligen gesetzlichen Versicherung
- Kranken- und Pflegeversicherung freiwillig gesetzlich
- 527,50 €
- Kranken- und Pflegeversicherung über die Künstlersozialkasse
- 263,75 €
- Unterschied im Monat
- 263,75 €
Ohne die Rentenversicherung gerechnet, die es in der freiwilligen Variante nicht zwingend gibt.
Damit weiterrechnen
Deine Werte werden in den nächsten Rechner übernommen – du kannst sie dort jederzeit ändern.
Wie wird das berechnet?
Versicherte der Künstlersozialkasse zahlen die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Bemessungsgrundlage ist das gemeldete voraussichtliche Arbeitseinkommen, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenzen des jeweiligen Zweigs.
Formeln
- Monatliche Bemessungsgrundlage
- gemeldetes Jahresarbeitseinkommen ÷ 12
- Rentenversicherung
- Bemessungsgrundlage × 18,6 % ÷ 2
- Krankenversicherung
- Bemessungsgrundlage × (14,6 % + Zusatzbeitrag) ÷ 2
- Pflegeversicherung
- Bemessungsgrundlage × (3,6 % ÷ 2 + 0,6 % bei Kinderlosigkeit − 0,25 % je Kind ab dem zweiten)
Zuschlag und Abschlag nach § 55 Abs. 3 SGB XI werden nicht halbiert (§ 16a Abs. 1 Satz 2 KSVG).
Deine Annahmen
- Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse mit gesetzlicher Krankenversicherung
- Mit Anspruch auf Krankengeld
- Zusatzbeitrag 2,9 %
Rundung
- Je Zweig wird kaufmännisch auf den vollen Cent gerundet.
Was dieser Rechner nicht abbildet
- Die Prüfung der Versicherungspflicht bildet nur die Einkommensgrenze ab, nicht die Frage, ob die Tätigkeit künstlerisch oder publizistisch ist.
- Die Ausnahme für zweimaliges Unterschreiten der Grenze innerhalb von sechs Jahren (§ 3 Abs. 3 KSVG) ist nicht abgebildet.
- Die Künstlersozialabgabe der Verwerter ist eine andere Abgabe und kein Bestandteil dieses Beitrags.
Quellen
- § 3 KSVG – MindestarbeitseinkommenGeprüft am 18.9.2026 · Versicherungsfrei bei voraussichtlich höchstens 3.900 € Arbeitseinkommen; Ausnahme in den ersten drei Jahren und bei zweimaligem Unterschreiten in sechs Jahren.
- § 15 KSVG – Beitragsanteil zur RentenversicherungGeprüft am 18.9.2026 · Der Versicherte zahlt die Hälfte des Beitrages.
- § 16 KSVG – Beitragsanteil zur KrankenversicherungGeprüft am 18.9.2026 · Hälfte des Beitrages nach dem allgemeinen Beitragssatz zuzüglich des hälftigen Zusatzbeitrages; ohne Krankengeldanspruch der ermäßigte Beitragssatz.
- § 16a KSVG – Beitragsanteil zur PflegeversicherungGeprüft am 18.9.2026 · Hälfte des Beitrages nach § 55 Abs. 1 und 2 SGB XI; die Beträge nach § 55 Abs. 3 SGB XI erhöhen oder mindern den Anteil in voller Höhe.
- § 241 SGB V – Allgemeiner BeitragssatzGeprüft am 17.9.2026 · 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen.
- § 243 SGB V – Ermäßigter BeitragssatzGeprüft am 17.9.2026 · 14,0 % ohne Anspruch auf Krankengeld.
- § 55 SGB XI – Beitragssatz der PflegeversicherungGeprüft am 17.9.2026 · Beitragszuschlag für Kinderlose 0,6 Punkte, Abschlag 0,25 Punkte je Kind ab dem zweiten bis fünften Kind. Der Beitragssatz selbst beträgt seit 2025 3,6 % (Anpassung per Rechtsverordnung nach § 55 Abs. 1a SGB XI).
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026Geprüft am 17.9.2026 · Bezugsgröße 47.460 €, Beitragsbemessungsgrenzen KV 69.750 €, RV allgemein 101.400 €, knappschaftlich 124.800 €.
- Bekanntmachung der Beitragssätze in der Rentenversicherung 2026Geprüft am 17.9.2026 · 18,6 % in der allgemeinen, 24,7 % in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Dein Beitragsanteil an die Künstlersozialkasse
496,25 €/Monat
Warum die Künstlersozialkasse den Unterschied macht
Ein Selbstständiger zahlt seine Sozialversicherung allein. Wer über die Künstlersozialkasse versichert ist, zahlt dagegen nur die Hälfte, wie ein Angestellter. Die andere Hälfte kommt aus der Künstlersozialabgabe der Verwerter und einem Zuschuss des Bundes.
Für die Kalkulation ist das die mit Abstand größte Stellschraube in der Absicherung. Sie ändert nicht den Stundensatz, den der Markt hergibt, aber sie ändert, was davon bei dir ankommt.
Die Grenze von 3.900 Euro
Versicherungsfrei bleibt, wer im Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 3.900 € Arbeitseinkommen aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit erzielt. In den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit gilt diese Grenze nicht.
Wer sie später unterschreitet, verliert die Versicherung nicht sofort: Zweimal innerhalb von sechs Kalenderjahren bleibt die Versicherungspflicht bestehen.
Gemeldet wird im Voraus
Die Künstlersozialkasse rechnet mit dem Arbeitseinkommen, das du für das kommende Jahr schätzt. Diese Meldung ist keine Formalie: Sie bestimmt deinen Beitrag und damit auch deine Rentenanwartschaft.
Weicht das tatsächliche Einkommen ab, wird korrigiert. Eine dauerhaft zu niedrige Schätzung ist deshalb kein Sparmodell, sondern eine aufgeschobene Nachzahlung.
Beispielrechnung
Ein Publizist meldet 30.000 € Arbeitseinkommen für das Jahr, Zusatzbeitrag 2,9 %, ein Kind unter 25.
- Bemessungsgrundlage im Monat
- 30.000 € ÷ 12 = 2.500,00 €
- Rentenversicherung
- 2.500 € × 9,30 % = 232,50 €
- Krankenversicherung
- 2.500 € × 8,75 % = 218,75 €
- Pflegeversicherung
- 2.500 € × 1,80 % = 45,00 €
- Beitragsanteil im Monat
- 496,25 €
Dieselbe Person ohne Künstlersozialkasse zahlt allein für Kranken- und Pflegeversicherung 527,50 € im Monat, und zwar ohne jede Altersvorsorge. Der Unterschied über ein Jahr liegt bei über 3.000 €.
Häufige Fragen
- Wer kann in die Künstlersozialkasse?
- Selbstständige, die erwerbsmäßig Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren, oder die als Publizisten tätig sind. Dazu zählen auch Designerinnen, Fotografen, Texterinnen und Webdesigner, sofern der gestalterische Anteil überwiegt. Die Einordnung nimmt die Künstlersozialkasse vor.
- Zahle ich die Künstlersozialabgabe selbst?
- Nein. Die Künstlersozialabgabe zahlen Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten. Sie ist die Gegenfinanzierung deines Beitragszuschusses, nicht dein eigener Beitrag.
- Was gilt, wenn ich zusätzlich nicht-künstlerisch arbeite?
- Für die Grenze von 3.900 € zählt nur das Arbeitseinkommen aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit. Andere selbstständige Einkünfte können die Versicherung gefährden, wenn sie überwiegen. Das ist ein Fall für die Künstlersozialkasse selbst, nicht für einen Rechner.
- Warum wird der Zuschlag für Kinderlose nicht halbiert?
- Weil § 16a Abs. 1 Satz 2 KSVG ausdrücklich auf die Beträge nach § 55 Abs. 3 SGB XI verweist: Sie erhöhen oder mindern den Beitragsanteil in voller Höhe. Kinderlose zahlen die 0,6 Punkte also allein.
Tim Rutte, Betreiber und Autor. Über diese Seite
Zuletzt geprüft am 18.09.2026. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Werte stehen mit ihrer Fundstelle unter „Wie wird das berechnet?“.
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