Absicherung & Vorsorge
Basisrente: Steuerersparnis berechnen
Was ein Beitrag zur Basisrente im Einzahlungsjahr an Steuer spart, wie viel davon überhaupt abziehbar ist und was der Beitrag netto kostet.
Deine Angaben
Steuerersparnis im Einzahlungsjahr
2.460 €
Nettoaufwand3.540 €
Von 6.000 € Beitrag sind 6.000 € abziehbar. Das senkt deine Steuer um 2.460 €, der Beitrag kostet dich netto also 3.540 €.
- Abziehbar
- 6.000 €
- Nicht abziehbar
- 0 €
- Ersparnis je Euro
- 41,0 %
- Grenzsteuersatz
- 42,0 %
- Modellrechnung auf Basis deiner Angaben, keine Steuerberatung. Der tatsächliche Abzug hängt von deinem vollständigen Steuerfall ab.
- Die spätere Rente ist steuerpflichtig. Ob sich die Verschiebung lohnt, hängt von Rendite, Kosten des Vertrags und deinem Steuersatz im Alter ab. Diese Frage beantwortet der Rechner nicht.
Die Ersparnis ist kein Gewinn
Die Basisrente verschiebt Steuer in die Zukunft. Die spätere Rente wird versteuert, und das Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden: nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht vererbbar außer an Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder. Wer Liquidität braucht, kauft sie hier teuer.
Der Höchstbetrag gilt für die gesamte Basisversorgung
30.826 € im Jahr, und zwar zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu einem Versorgungswerk oder über die Künstlersozialkasse. Davon sind bei dir bereits 0 € belegt.
Der letzte Euro spart weniger als der erste
Weil der Abzug das zu versteuernde Einkommen senkt, sinkt mit jedem weiteren Euro auch der Satz, mit dem er wirkt. Die Tabelle unten zeigt, wo die Kurve abflacht.
Vom Beitrag zur Ersparnis
- Höchstbetrag
- 30.826 €
- Bereits belegt durch andere Beiträge
- 0 €
- Verbleibender Rahmen
- 30.826 €
- Dein Beitrag
- 6.000 €
- Davon abziehbar
- 6.000 €
- Steuer ohne Beitrag
- 18.264 €
- Steuer mit Beitrag
- 15.804 €
- Ersparnis
- 2.460 €
Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zusammen, jeweils vollständig gerechnet.
Andere Beitragshöhen
Ersparnis und Nettoaufwand bei gleichem Einkommen.
3.000 €
- Abziehbar
- 3.000 €
- Ersparnis
- 1.246 €
- Nettoaufwand
- 1.754 €
6.000 €
- Abziehbar
- 6.000 €
- Ersparnis
- 2.460 €
- Nettoaufwand
- 3.540 €
12.000 €
- Abziehbar
- 12.000 €
- Ersparnis
- 4.796 €
- Nettoaufwand
- 7.204 €
20.000 €
- Abziehbar
- 20.000 €
- Ersparnis
- 7.716 €
- Nettoaufwand
- 12.284 €
30.000 €
- Abziehbar
- 30.000 €
- Ersparnis
- 11.055 €
- Nettoaufwand
- 18.945 €
Damit weiterrechnen
Deine Werte werden in den nächsten Rechner übernommen – du kannst sie dort jederzeit ändern.
Wie wird das berechnet?
Der Beitrag wird bis zum Höchstbetrag der Basisversorgung als Sonderausgabe abgezogen. Die Ersparnis ergibt sich als Differenz zweier vollständiger Steuerberechnungen, einmal mit und einmal ohne diesen Abzug.
Formeln
- Verbleibender Rahmen
- Höchstbetrag − andere Beiträge zur Basisversorgung
- Abziehbarer Beitrag
- min(Beitrag, verbleibender Rahmen)
- Ersparnis
- Steuer(zvE) − Steuer(zvE − abziehbarer Beitrag)
- Nettoaufwand
- Beitrag − Ersparnis
Deine Annahmen
- Beiträge zur Basisversorgung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG
- Freiberufliche Tätigkeit, keine Gewerbesteuer
- Einzelveranlagung
Rundung
- Die Einkommensteuer wird nach § 32a EStG auf volle Euro abgerundet, bevor der Tarif angewendet wird.
- Beträge werden auf den vollen Cent gerundet.
Was dieser Rechner nicht abbildet
- Die Kürzung des Höchstbetrags bei Anwartschaften ohne eigene Beitragsleistung (§ 10 Abs. 3 Satz 3 EStG) ist nicht abgebildet.
- Die Gewerbesteuer bleibt außer Betracht; der Rechner unterstellt freiberufliche Einkünfte.
- Die spätere Besteuerung der Rente und die Kosten des Vertrags fließen nicht ein. Der Rechner zeigt nur die Wirkung im Einzahlungsjahr.
Quellen
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen)Geprüft am 17.9.2026 · Altersvorsorge bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung; sonstige Vorsorgeaufwendungen 2.800 € bzw. 1.900 €.
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif (Fassung ab VZ 2026)Geprüft am 17.9.2026 · Tarifformeln, Zonengrenzen und Rundungsregel im Wortlaut.
- § 3 SolzG 1995 – Bemessungsgrundlage und FreigrenzeGeprüft am 17.9.2026 · Freigrenze 20.350 € bzw. 40.700 € bei Zusammenveranlagung.
- § 4 SolzG 1995 – Zuschlagsatz und MilderungszoneGeprüft am 17.9.2026 · 5,5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 11,9 % des Unterschiedsbetrags zur Freigrenze.
Steuerersparnis im Einzahlungsjahr
2.460 €
Warum die Basisrente für Selbstständige gebaut ist
Angestellte bekommen ihre Altersvorsorge über die gesetzliche Rentenversicherung, hälftig bezahlt vom Arbeitgeber und steuerlich begünstigt. Selbstständige ohne Versicherungspflicht haben diesen Weg nicht. Die Basisrente bildet ihn nach: gleicher Sonderausgabenabzug, gleiche Bindung.
Die Bindung ist der Preis. Das Kapital ist nicht kündbar, nicht übertragbar und nicht beleihbar. Wer einzahlt, entscheidet sich endgültig.
Ein Höchstbetrag für alles zusammen
Der Höchstbetrag der Basisversorgung entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung. Er gilt nicht je Vertrag, sondern für alle Beiträge zur Basisversorgung zusammen: gesetzliche Rente, Versorgungswerk, Künstlersozialkasse und Basisrente.
Wer über die Künstlersozialkasse versichert ist oder in ein Versorgungswerk einzahlt, hat den Rahmen also schon teilweise verbraucht. Der Rechner zieht diesen Teil ab, bevor er den Abzug berechnet.
Der Steuereffekt ist am Jahresende am größten
Weil die Ersparnis am Grenzsteuersatz hängt, wirkt ein Beitrag in einem guten Jahr stärker als in einem schwachen. Das macht die Basisrente zu einem Werkzeug, mit dem sich ein Ausreißerjahr glätten lässt.
Genau deshalb ist der Einmalbeitrag im Dezember so verbreitet. Er ist steuerlich wirksam, aber er ist auch eine endgültige Entscheidung über Geld, das im Januar vielleicht als Liquidität fehlt.
Beispielrechnung
Ein Freiberufler mit 70.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt 6.000 € in eine Basisrente ein.
- Höchstbetrag 2026
- 30.826 €
- Abziehbarer Beitrag
- 6.000 €
- Zu versteuerndes Einkommen danach
- 64.000 €
- Ersparnis an Einkommensteuer und Soli
- rund 2.500 €
- Nettoaufwand
- rund 3.500 €
Gut 40 Prozent des Beitrags trägt die Steuer. Das ist die Wirkung im Einzahlungsjahr; ob sich der Vertrag insgesamt lohnt, entscheidet sich an seinen Kosten und an der späteren Besteuerung der Rente.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist der Höchstbetrag 2026?
- 30.826 € für Alleinstehende, das Doppelte bei Zusammenveranlagung. Er leitet sich aus dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung ab: 124.800 € Beitragsbemessungsgrenze mal 24,7 %.
- Zählen meine Beiträge zur Krankenversicherung dazu?
- Nein. Kranken- und Pflegeversicherung sind sonstige Vorsorgeaufwendungen mit eigenen Regeln. Auf den Höchstbetrag der Basisversorgung zählen nur Altersvorsorgebeiträge.
- Lohnt sich ein Einmalbeitrag im Dezember?
- Steuerlich ja, weil er im selben Jahr wirkt und der Grenzsteuersatz in einem guten Jahr hoch ist. Wirtschaftlich hängt es daran, ob das Geld im Folgejahr fehlt. Prüfe die Liquidität, bevor du den Betrag festlegst.
- Was ist der Unterschied zur Rürup-Rente?
- Keiner. Basisrente ist der amtliche Name, Rürup-Rente die umgangssprachliche Bezeichnung nach dem Ökonomen Bert Rürup.
Tim Rutte, Betreiber und Autor. Über diese Seite
Zuletzt geprüft am 18.09.2026. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Werte stehen mit ihrer Fundstelle unter „Wie wird das berechnet?“.
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