Absicherung & Vorsorge
Krankenversicherung für Selbstständige
Was die freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung dich als Selbstständigen im Monat kostet: mit Mindestbeitrag, Höchstbeitrag und dem Zusatzbeitrag deiner Kasse.
Deine Angaben
Dein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung
844,00 €/Monat
im Jahr10.128 €
Auf 4.000,00 € beitragspflichtige Einnahmen entfallen zusammen 21,1 % Beitrag. Im Jahr sind das 10.128 €.
- Krankenversicherung
- 700,00 €
- Pflegeversicherung
- 144,00 €
- Beitragspflichtige Einnahmen
- 4.000,00 €
- Anteil am Arbeitseinkommen
- 21,1 %
- Private Krankenversicherung ist nicht abgebildet: Dort richtet sich der Beitrag nach Tarif, Alter und Gesundheitszustand, nicht nach dem Einkommen.
- Neben dem Arbeitseinkommen zählen weitere Einnahmen mit, etwa aus Vermietung oder Kapitalvermögen. Dieser Rechner berücksichtigt nur das Arbeitseinkommen.
Der Beitrag ist zunächst nur vorläufig
Die Kasse setzt ihn auf Grundlage des zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheides fest und rechnet ihn später mit deinem tatsächlichen Einkommen ab (§ 240 Abs. 4a SGB V). Wer im guten Jahr nach dem schlechten Bescheid zahlt, bekommt die Differenz nachträglich in Rechnung gestellt. Diese Nachzahlung gehört in die Rücklage.
Nach oben ist der Beitrag gedeckelt
Über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat bleibt es beim Höchstbeitrag von 1.226,44 €. Jeder Euro darüber ist beitragsfrei.
Kein Arbeitgeber, der die Hälfte trägt
Angestellte sehen auf der Abrechnung nur ihren Anteil. Als hauptberuflich Selbstständiger zahlst du den vollen Satz allein. Genau deshalb liegt ein tragfähiger Stundensatz deutlich über dem, was ein Bruttogehalt vermuten lässt.
Wie der Beitrag zustande kommt
- Arbeitseinkommen im Monat
- 4.000,00 €
- Beitragspflichtige Einnahmen
- 4.000,00 €
- Krankenversicherung 17,5 %davon Zusatzbeitrag 2,9 %
- 700,00 €
- Pflegeversicherung 3,60 %
- 144,00 €
- Beitrag im Monat
- 844,00 €
Die Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen abziehbar; der Netto-Rechner berücksichtigt das.
Beitrag nach Arbeitseinkommen
Zwischen Mindestbemessungsgrundlage und Beitragsbemessungsgrenze wächst der Beitrag linear mit.
1.500 €
- Beitrag im Monat
- 316,50 €
2.500 €
- Beitrag im Monat
- 527,50 €
3.500 €
- Beitrag im Monat
- 738,50 €
4.500 €
- Beitrag im Monat
- 949,50 €
5.813 €
- Beitrag im Monat
- 1.226,44 €
7.000 €
- Beitrag im Monat
- 1.226,44 €
Damit weiterrechnen
Deine Werte werden in den nächsten Rechner übernommen – du kannst sie dort jederzeit ändern.
Wie wird das berechnet?
Beitragspflichtig ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, begrenzt nach unten durch die Mindestbemessungsgrundlage und nach oben durch die Beitragsbemessungsgrenze. Auf diesen Wert werden der Beitragssatz der Krankenversicherung samt kassenindividuellem Zusatzbeitrag und der Beitragssatz der Pflegeversicherung angewendet.
Formeln
- Mindestbemessungsgrundlage
- monatliche Bezugsgröße ÷ 3
- Beitragspflichtige Einnahmen
- min(max(Arbeitseinkommen, Mindestgrundlage), Beitragsbemessungsgrenze)
- Krankenversicherung
- Beitragspflichtige Einnahmen × (Beitragssatz + Zusatzbeitrag)
- Pflegeversicherung
- Beitragspflichtige Einnahmen × (3,6 % + 0,6 % bei Kinderlosigkeit − 0,25 % je Kind ab dem zweiten)
§ 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V nennt den neunzigsten Teil je Kalendertag; für 30 Kalendertage ist das ein Drittel.
14,6 % mit Krankengeldanspruch, 14,0 % ohne.
Der Abschlag gilt für höchstens vier Kinder, also bis zu einem Prozentpunkt.
Deine Annahmen
- Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Hauptberuflich selbstständig, kein Arbeitgeberanteil
- Mit Anspruch auf Krankengeld (allgemeiner Beitragssatz)
- Zusatzbeitrag 2,9 %
Rundung
- Die Beiträge werden je Zweig kaufmännisch auf den vollen Cent gerundet.
- Die Krankenkassen runden in der Praxis ebenfalls auf Cent; Abweichungen von wenigen Cent gegenüber dem Beitragsbescheid sind möglich.
Was dieser Rechner nicht abbildet
- Private Krankenversicherung, Familienversicherung und die Künstlersozialkasse sind nicht abgebildet. Für die KSK gibt es einen eigenen Rechner.
- Der Zuschuss der Agentur für Arbeit im Gründungszuschuss und Beitragsermäßigungen in Härtefällen bleiben außer Betracht.
- In Sachsen tragen Beschäftigte einen höheren Anteil an der Pflegeversicherung. Für Selbstständige, die den Beitrag allein zahlen, ändert das am Gesamtbetrag nichts.
Quellen
- § 240 SGB V – Beitragsbemessung freiwilliger MitgliederGeprüft am 17.9.2026 · Mindestens der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße je Kalendertag.
- § 241 SGB V – Allgemeiner BeitragssatzGeprüft am 17.9.2026 · 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen.
- § 243 SGB V – Ermäßigter BeitragssatzGeprüft am 17.9.2026 · 14,0 % ohne Anspruch auf Krankengeld.
- § 55 SGB XI – Beitragssatz der PflegeversicherungGeprüft am 17.9.2026 · Beitragszuschlag für Kinderlose 0,6 Punkte, Abschlag 0,25 Punkte je Kind ab dem zweiten bis fünften Kind. Der Beitragssatz selbst beträgt seit 2025 3,6 % (Anpassung per Rechtsverordnung nach § 55 Abs. 1a SGB XI).
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026Geprüft am 17.9.2026 · Bezugsgröße 47.460 €, Beitragsbemessungsgrenzen KV 69.750 €, RV allgemein 101.400 €, knappschaftlich 124.800 €.
- BMG: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung – durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026Geprüft am 17.9.2026 · Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026: 2,9 % (Bekanntmachung nach § 242a Abs. 2 SGB V).
Dein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung
844,00 €/Monat
Warum der Beitrag nicht einfach ein Prozentsatz deines Gewinns ist
Zwischen zwei Grenzen richtet sich der Beitrag tatsächlich nach dem Einkommen. Darunter und darüber nicht: Unterhalb der Mindestbemessungsgrundlage rechnet die Kasse so, als hättest du sie verdient, oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt es beim Höchstbeitrag.
Für die Planung heißt das zweierlei. Im Aufbau ist der Beitrag eine feste monatliche Größe, die auch in einem schwachen Monat anfällt. Im guten Jahr ist er gedeckelt, der Grenzbeitrag für zusätzlichen Gewinn liegt dann bei null.
Vorläufig festgesetzt, später abgerechnet
Die Kasse kennt dein laufendes Einkommen nicht. Sie setzt den Beitrag deshalb vorläufig fest, in der Regel auf Grundlage des zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheides, und rechnet ihn ab, sobald der Bescheid für das betreffende Jahr vorliegt.
Wer stark wächst, zahlt also zunächst zu wenig und bekommt die Differenz später nachberechnet, häufig im selben Jahr wie die Steuernachzahlung. Wer den Nachweis über drei Jahre schuldig bleibt, wird nach der Beitragsbemessungsgrenze veranlagt: dann gilt der Höchstbeitrag, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen.
Was dieser Rechner bewusst nicht tut
Er vergleicht nicht gesetzlich mit privat. Der private Beitrag hängt von Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitsprüfung ab, nicht vom Einkommen; ein Vergleich, der das ignoriert, wäre irreführend.
Und er entscheidet nicht, ob du hauptberuflich selbstständig bist. Das ist eine eigene Prüfung der Kasse und hat erhebliche Folgen für den Beitrag.
Beispielrechnung
Eine Selbstständige mit 4.000 € Gewinn im Monat, Krankengeldanspruch, Zusatzbeitrag 2,9 %, ein Kind unter 25.
- Beitragspflichtige Einnahmen
- 4.000,00 €
- Krankenversicherung 14,6 % + 2,9 %
- 4.000 € × 17,5 % = 700,00 €
- Pflegeversicherung 3,6 %
- 4.000 € × 3,6 % = 144,00 €
- Beitrag im Monat
- 844,00 €
- Beitrag im Jahr
- 10.128,00 €
Gut 21 Prozent des Gewinns gehen in die Versicherung, bevor die Einkommensteuer überhaupt gerechnet ist. Wer das erst bei der Beitragsrechnung merkt, hat zu günstig kalkuliert.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist der Mindestbeitrag 2026?
- Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße, 2026 also 1.318,33 €. Daraus ergibt sich bei 14,6 % Beitragssatz, 2,9 % Zusatzbeitrag und 3,6 % Pflegeversicherung ein Mindestbeitrag von rund 278 € im Monat. Mit dem Zuschlag für Kinderlose sind es etwa 286 €.
- Zählt mein Umsatz oder mein Gewinn?
- Der Gewinn. Maßgeblich ist das Arbeitseinkommen im Sinne des § 15 SGB IV, also der steuerliche Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Betriebsausgaben mindern die Beitragsgrundlage.
- Was passiert, wenn ich mehr verdiene als gedacht?
- Der vorläufig festgesetzte Beitrag wird nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides endgültig festgesetzt. Die Differenz wird nachgefordert. Plane sie wie eine Steuernachzahlung ein: Beide kommen typischerweise im selben Jahr und beziehen sich auf dasselbe gute Geschäftsjahr.
- Muss ich als Selbstständiger auch in die Rentenversicherung?
- Nur in bestimmten Fällen, etwa als Lehrender, Pflegekraft, Handwerker in einem zulassungspflichtigen Gewerbe, Künstler oder Publizist über die Künstlersozialkasse. Für viele Freelancer besteht keine Versicherungspflicht. Dieser Rechner bildet nur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
- Ist der Beitrag steuerlich absetzbar?
- Ja, als Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG. Die Basisabsicherung in Kranken- und Pflegeversicherung ist in voller Höhe abziehbar. Der Netto-Rechner für Selbstständige berücksichtigt das.
Tim Rutte, Betreiber und Autor. Über diese Seite
Zuletzt geprüft am 18.09.2026. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Werte stehen mit ihrer Fundstelle unter „Wie wird das berechnet?“.