Wachstum & Business
Den ersten Auftrag weitergeben
Der erste weitergegebene Auftrag ist der Moment, in dem aus Selbstständigkeit ein kleines Unternehmen wird. Er scheitert selten am Geld und meistens daran, dass die Zeit für Auswahl, Einarbeitung und Prüfung nicht eingeplant war.
7 Minuten Lesezeit · Stand 18.09.2026
Kurz gesagt
- Von einer weitergegebenen Stunde bleibt selten mehr als ein Drittel als Marge, und davon geht deine Betreuungszeit ab.
- Delegation lohnt sich, wenn deine eigene Kapazität ausgelastet ist und die Nachfrage bleibt, nicht wenn die Auslastung fehlt.
- Haftung, Gewährleistung und der Status des Subunternehmers bleiben bei dir. Das ist der eigentliche Preis.
Die Rechnung, die vorher steht
Nimm den Satz, den du dem Kunden berechnest, ziehe den Satz des Subunternehmers ab und ziehe dann deine eigene Zeit für Auswahl, Briefing, Rückfragen, Abnahme und Nachbesserung ab. Was danach bleibt, ist die tatsächliche Marge.
In der Praxis liegt der Einkaufssatz bei 60 bis 75 Prozent des Verkaufssatzes, und die Betreuungszeit frisst im ersten gemeinsamen Projekt einen großen Teil des Rests. Der Delegationsrechner macht diese Rechnung, statt sie zu schätzen.
Wann Delegation sich lohnt
Wenn du mehr Nachfrage hast, als du bedienen kannst, und diese Nachfrage stabil ist. Dann ist die Alternative zur Weitergabe die Absage, und jede Marge ist besser als keine.
Nicht lohnend ist Delegation als Wachstumsprogramm ohne Nachfrage. Wer Kapazität aufbaut, um dann Kunden zu suchen, trägt das Risiko in der falschen Reihenfolge.
Der zweite gute Grund ist inhaltlich: Arbeit, die du selbst nicht gut oder nicht gern machst, aber verkaufen kannst. Hier kauft die Marge Zeit für das, was du besser kannst.
Was mitkommt: Haftung und Status
Gegenüber deinem Kunden haftest du für die Leistung, auch wenn ein anderer sie erbracht hat. Das gehört in den Vertrag mit dem Subunternehmer: Gewährleistung, Nachbesserung, Versicherungsnachweis, Vertraulichkeit, Rechteübertragung.
Dazu kommt die Statusfrage, diesmal aus der anderen Richtung. Wer einem Subunternehmer feste Zeiten, Arbeitsmittel und Weisungen vorgibt und sein einziger Auftraggeber ist, riskiert, dass daraus ein Beschäftigungsverhältnis wird, mit Beitragsnachzahlung bei dir.
Praktisch heißt das: eigener Vertrag je Auftrag, eigene Arbeitsmittel, eigene Zeiteinteilung, keine Eingliederung in deine Abläufe, und am besten ein Subunternehmer, der auch für andere arbeitet.
Der Fehler, den fast alle einmal machen
Das erste Mal wird die eigene Zeit vergessen. Die Rechnung sieht gut aus, bis man am Ende feststellt, dass zwanzig Stunden Betreuung auf einen Auftrag mit dreißig Stunden Marge kamen.
Der zweite typische Fehler ist die Auswahl unter Zeitdruck. Ein Subunternehmer, der eingearbeitet werden muss, während der Kundentermin läuft, kostet mehr als die Absage gekostet hätte. Auswahl gehört in ruhige Zeiten, nicht in die Auftragsspitze.
Ein gangbarer erster Schritt
Ein klar abgegrenztes Teilstück eines Projekts, zu Festpreis oder mit Stundenbudget, mit einer Person, die du kennst oder die dir empfohlen wurde. Klein genug, dass ein Scheitern keinen Kunden kostet, groß genug, dass sich die Einarbeitung lohnt.
Und eine Nachkalkulation danach: Was hat die Stunde tatsächlich eingebracht, wie viel eigene Zeit ist geflossen, würdest du es wieder so machen? Ohne diese Auswertung wiederholt sich der erste Versuch beliebig oft.
Häufige Fragen
- Welche Marge ist realistisch?
- Zwischen 25 und 40 Prozent auf den Einkaufssatz sind üblich, bevor die eigene Betreuungszeit abgezogen wird. Danach bleibt im ersten gemeinsamen Projekt oft wenig, ab dem dritten deutlich mehr.
- Muss ich dem Kunden sagen, dass ich weitergebe?
- Der Vertrag entscheidet. Viele Rahmenverträge verlangen die Zustimmung zum Einsatz Dritter. Unabhängig davon ist Offenheit meistens die bessere Wahl, weil ein entdeckter Subunternehmer teurer ist als ein genannter.
- Was ist mit Vertraulichkeit und Datenschutz?
- Beides muss weitergegeben werden: eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Subunternehmer und, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, die passende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Wann wird daraus eine Anstellung?
- Wenn die Zusammenarbeit die Merkmale eines Beschäftigungsverhältnisses trägt: Weisungen, feste Zeiten, Eingliederung, keine anderen Auftraggeber. Der Selbstcheck zur Scheinselbstständigkeit funktioniert auch aus dieser Richtung.
Tim Rutte, Betreiber und Autor. Über diese Seite
Zuletzt geprüft am 18.09.2026. Dieser Text ist eine Orientierung auf Basis der genannten Quellen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.